Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/93: Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.404 · 8 Seiten
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von weiteren Organisationen und interessierten Kreisen. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2025 > Parl. Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
2. Allgemeine Bemerkungen
Bei den eingegangenen Stellungnahmen wurde die Wichtigkeit des Tierschutzes betont. Zur Ausgestaltung der Vorlage gab es aber sowohl zustimmende als auch ablehnende Stellungnahmen.
Zustimmend bzw. tendenziell zustimmend äusserten sich 12 Kantone (GE, FR, SO, JU, AI, TG, BL, VD, VS, TI, BS und SG), 3 Parteien (die Mitte, SP, und Grüne), der SGV sowie der VKMB. Weitere 22 Organisationen (Animal Rights, Animae, AKUT, Association Co&xister, KAGfreiland, Sentience Politics, TIR, Swissveg, ProNutztier, VIER PFOTEN, Zürcher Tierschutz, Slow Food CH, AAS, Association Laïka éthique élevage, Association HappyCultures, COA, LSCV, l’Observatoire du spécisme, STS, Stiftung für Tierschutz, Stop Gavage Suisse und Noix Gras GmbH) begrüssen grundsätzlich die Stossrichtung der Stopfleber-Initiative aber gleichzeitig auch die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags.
Ablehnend bzw. tendenziell ablehnend äusserten sich 8 Kantone (NE, ZH, AG, NW, SH, GR, BE und OW), 2 Parteien (FDP und SVP) und 9 Organisationen (SFF, GastroSuisse, VSGI, Handel Schweiz, Hotellerie Suisse, GST, Swiss Retail Federation, SKS und Centre Patronal).
Für 7 Kantone (GE, FR, TG, JU, BE, VD und BL), den SGV und den VSGI ist der indirekte Gegenvorschlag, im Gegensatz zur Stopfleber-Initiative, mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz besser kompatibel und somit zu befürworten.
Für die Kantone ZH, AG und NW, die VKMB und die SKS ist ein Importverbot, wie es die Stopfleber-Initiative verlangt, viel nachvollziehbarer, da das Stopfen von Gänsen und Enten in der Schweiz verboten ist und ein Importverbot die einzige konsequente Massnahme im Sinne des Tierschutzes ist.
Für die Kantone JU, BE, VS und NE, die FDP, die SVP und den VSGI reicht die im Juli 2025 in Kraft getretene Deklarationspflicht für Stopfleber, Magret und Confit aus, damit die Konsumentinnen und Konsumenten einen bewussten Kaufentscheid tätigen können. Weitere Massnahmen sind für sie nicht erforderlich.
Der Kanton GR sieht grundsätzlich keinen Handlungsbedarf, da der Bundesrat schon heute über die Möglichkeit verfügt, die vorgeschlagenen Massnahmen vorzunehmen (Art. 14 TSchG). Eine rechtliche Anpassung des TSchG ist somit überflüssig. Die Kantone BE, NE und SH sehen ebenfalls keinen Handlungsbedarf.
Der Kanton FR und 2 Parteien (die Mitte und SP) finden die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags gut, da dieser verhältnismässig ist und eine Abwägung zwischen der Gewährleistung des Tierwohls und den kulinarischen resp. kulturellen Traditionen erlaubt. Die SVP, der SGV und 4 weitere Organisationen (VSGI, Centre Patronal, SFF und GastroSuisse) sehen sowohl die Stopfleber-Initiative als auch den indirekten Gegenvorschlag als einen Angriff auf das kulturelle und kulinarische Erbe eines Teils der Schweizer Bevölkerung.