Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/93: Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.404 · 8 Seiten

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24 Organisationen (GST, SKS, Animal Rights, Animae, AKUT, Association Co&xister, KAGfreiland, Sentience Politics, TIR, Swissveg, ProNutztier, VIER PFOTEN, Zürcher Tierschutz, Slow Food CH, AAS, Association Laïka éthique élevage, Association HappyCultures, COA, LSCV, l’Observatoire du spécisme, STS, Stiftung für Tierschutz, Stop Gavage Suisse und Noix Gras GmbH) lehnen folgende Massnahmen, die im erläuternden Bericht vorgeschlagen wurden, ab:

 Beschränkung der Einfuhr auf bestimmte Labels wie «Label Rouge» oder «Canard à Foie gras du Sud-Ouest», da diese Labels keine Tierschutzlabels darstellen, sondern lediglich die Produktqualität oder die geographische Herkunft hervorheben. Es existiere derzeit kein tierfreundliches Label.

 Zeitliche Beschränkung der Einfuhr (z.B. auf die Festtage), da eine solche Regelung lediglich dazu führen würde, dass Importe in den erlaubten Zeiträumen gebündelt und in grossem Umfang vorgenommen würden.

Der Kanton VD, der SGV wie auch 5 weitere Organisationen (VSGI, Hotellerie Suisse, SFF, Centre Patronal und GastroSuisse) vermissen den Einbezug von qualitativen Aspekten bei den potenziellen Importbeschränkungen, da nur diese das Tierwohl fördern können. Zudem fordern der SFF und Gastro-Suisse eine Ausnahme bei den potenziellen Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Labels.

Der Kanton GE und 22 Organisationen (Animal Rights, Animae, AKUT, Association Co&xister, KAGfreiland, Sentience Politics, TIR, Swissveg, ProNutztier, VIER PFOTEN, Zürcher Tierschutz, Slow Food CH, AAS, Association Laïka éthique élevage, Association HappyCultures, COA, LSCV, l’Observatoire du spécisme, STS, Stiftung für Tierschutz, Stop Gavage Suisse und Noix Gras GmbH) würden die Förderung von alternativen und tierfreundlichen «Leber-Produkten», die ohne Zwangsfütterung hergestellt werden, begrüssen.

Minderheit (Baumann, Alijaj, Brenzikofer, Brizzi, Christ, Marti Min Li, Müller-Altermatt, Piller Car-

rard, Prelicz-Huber, Rosenwasser, Stämpfli) – Ergänzung des Wortlauts «merklich» in Art. 14a Abs. 3 VE-TSchG

Für die Ergänzung des Wortlauts «merklich», wie von der Minderheit Baumann gefordert, haben sich die SP und Grüne, sowie 24 weitere Organisationen ausgesprochen (GST, SKS, Animal Rights, Animae, AKUT, Association Co&xister, KAGfreiland, Sentience Politics, TIR, Swissveg, ProNutztier, VIER PFO-TEN, Zürcher Tierschutz, Slow Food CH, AAS, Association Laïka éthique élevage, Association HappyCultures, COA, LSCV, l’Observatoire du spécisme, STS, Stiftung für Tierschutz, Stop Gavage Suisse und Noix Gras GmbH). Der Begriff «merklich» sei zwar auslegungsbedürftig, es wird aber gleichwohl die angestrebte Reduktion in einer abstrakten Weise quantifiziert.

Art. 24 Abs. 1bis VE-TSchG

Der Kanton GR weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 24 Absatz 1bisVE-TSchG inhaltlich nicht zum bestehenden Artikel passen. Der Artikel sieht derzeit eine behördliche Pflicht zu unverzüglichem Einschreiten im Fall einer akuten Gefährdung des Tierwohls vor, die als Realakt durchgesetzt wird. Die neuen Massnahmen bei einem Verstoss gegen die Einfuhrbeschränkungen sollen hingegen in Form einer Verfügung durchgesetzt werden. Er lehnt die Änderungen deshalb ab.

Art. 32 Abs. 5 TSchG

Der Kanton GR befürchtet, dass die vorgesehene Überwachung durch den Bund, die Kontrollen an der Grenze sowie die Umsetzung durch die Kantone zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen und zusätzliche Kosten verursachen werden. Der Kanton SH fordert, dass die Zuständigkeiten der Grenzkontrollen an den Grenzübergängen klar geregelt werden, da momentan nur die Zuständigkeiten des Bundes an den Flughäfen Zürich und Genf erwähnt sind. Die Kantone wären somit an den übrigen Grenzkontrollstellen zuständig. Diese Aufgabe sei aber durch den Bund wahrzunehmen.