Vernehmlassungsvorlage - StromVV

Vernehmlassung 2026/11: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

zum Eigenverbrauch (Art. 17 EnG2) und einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (Art. 17d StromVG) entstehen, gelten als anrechenbare Netzkosten und dürfen nicht indi- viduell in Rechnung gestellt werden.

Art. 19e Abs. 6

6Erzeugungsanlagen, die am Einspeisevergütungssystem teilnehmen, dürfen nicht in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft eingesetzt werden.

Art. 19f Abs. 2

2Elektrizität aus Erzeugungsanlagen der Gemeinschaft muss einschliesslich der dazu- gehörigen Herkunftsnachweise so weit wie möglich innerhalb der Gemeinschaft ab- gesetzt werden. Die Vollzugsstelle nach Artikel 64 EnG3 ist für die Überprüfung der innerhalb der Gemeinschaft abgesetzten Herkunftsnachweise zuständig.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

2 SR 730.0

3 SR 730.0