Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2026/3: Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 10 Seiten

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auf mögliche Auswirkungen auf das Mietzinsniveau und die Wohnkosten hin. JU lehnt den Vorschlag insgesamt ab.

6.1.2 Politische Parteien

• 2 Parteien befürworten den Vorschlag (FDP, SVP)

• 2 Parteien lehnen den Vorschlag ab (GRÜNE, SP)

FDP und SVP unterstützen die abgestufte Lösung; die FDP fordert möglichst wenig Regulierung, die SVP gleiche Bedingungen für neue und langjährige Eigentümerschaften.

Die Grünen lehnen die Regelung mit Verweis auf die angespannte Marktsituation und die in den letzten 20 Jahren um 25 Prozent gestiegenen Mietzinsen ab. Die SP führt aus, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung in der Literatur breit kritisiert wird, dass der Zuschlag von 2 Prozent sachlich nicht indiziert ist und dass die Begründung der «Glättung» nicht überzeugt. Zudem sei die extremste Variante der Glättung gewählt worden.

6.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

• Der SSV ist neutral eingestellt

Der SSV verweist auf unterschiedliche Einschätzungen seiner Mitglieder. Grössere Zentren lehnen den Vorschlag gänzlich ab, kleinere sind weniger kritisch. Er lehnt beim Nettoertrag einen automatischen generellen Zuschlag von 2 Prozent ab. Die degressive Erhöhung der Nettorendite erachtet er dagegen als gangbaren Weg, empfiehlt aber einen steileren Absenkungspfad und generell einen kleineren Zuschlag von 1 Prozent.

6.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

• 1 Dachverband befürwortet den Vorschlag (SBVg)

• 3 Dachverbände lehnen den Vorschlag ab (economiesuisse, sgv, SGB)

Die SBVg sieht den Nutzen darin, dass es bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes auf über 2 Prozent zu keinem kontraintuitiven, sprunghaften Rückgang der zulässigen Nettorendite kommt.

economiesuisse und der sgv anerkennen die erhöhte Rechts- und Planungssicherheit, kritisieren aber den degressiven Zuschlag. economiesuisse fordert, dass der Nettoertrag auch bei einem Referenzzinssatz von über 2 Prozent um 2 Prozentpunkte erhöht ist.

Die Bedenken des SGB betreffen die grundsätzliche Angemessenheit des Zuschlags zum Referenzzinssatz. Er lehnt die vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Nettorendite ab und fordert die Rückkehr zu einem Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten auf den Referenzzinssatz, unabhängig von dessen Höhe.

6.1.5 Weitere interessierte Organisationen

• 8 Organisationen befürworten den Vorschlag (HEV Schweiz, CATEF, USPI Suisse, FRI, CGI, SVIT Schweiz, VIS, KGAST)

• 6 Organisationen lehnen den Vorschlag ab (Casafair, wbg schweiz, WOHNEN SCHWEIZ,

SMV, ASLOCA, RPSL)

Die befürwortenden Organisationen begrüssen die Verankerung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf Verordnungsstufe und erwarten mehr Rechts- und Planungssicherheit. Als Nutzen wird besonders die degressive Abstufung bei einem Referenzzinssatz von über 2 Prozent angegeben und ausgeführt, dass der ursprüngliche Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten zu wirtschaftlich nicht haltbaren Ergebnissen führen würde.

Mehrere Organisationen erachten den Zuschlag als zu hoch und befürchten eine Schwächung des Schutzes vor missbräuchlichen Mietzinsen (Casafair, wbg schweiz, SMV, ASLOCA, RPSL). Die mieterseitigen Organisationen lehnen die Übernahme der bundesgerichtlichen Praxis grundsätzlich ab und verlangen eine restriktivere Ausgestaltung der zulässigen Nettorendite (SMV, ASLOCA, RPSL). SMV, ASLOCA und Casafair sprechen sich für die Beibehaltung des Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten aus; Casafair fordert aber auch die Berücksichtigung zweckgebundener Rückstellungen für grosszyklische Sanierungen.