Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2026/3: Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 10 Seiten

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WOHNEN SCHWEIZ kritisiert die degressive Ausgestaltung und fordert die Gewährleistung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.

6.1.6 Nicht offiziell angeschriebene Organisationen

• 5 Organisationen befürworten den Vorschlag (AMAS, CP, Zürich Anlagestiftung, Zürich, Zurich Invest AG)

• 7 Organisationen lehnen den Vorschlag ab (Bär & Karrer AG, Caritas Schweiz, Entwicklung Schweiz, GastroSuisse, Mobimo, SBV, ZHK)

• Je 1 Privatperson und 1 Organisation sind neutral eingestellt (Anton Holenweger, Swissolar)

Die befürwortenden Organisationen begrüssen, dass klare Verhältnisse geschaffen werden und sehen den Nutzen in einer erhöhten Rechts- und Planungssicherheit, einer klareren Berechnung der zulässigen Eigenkapitalrendite sowie in stabilen Investitionsbedingungen.

Die Bedenken der Ablehnenden betreffen grundsätzliche Erwägungen (Bär & Karrer AG) sowie die konkrete Ausgestaltung des Renditemodells. Entwicklung Schweiz, Mobimo und ZHK sehen zwar einen Nutzen in der Schaffung von mehr Rechts- und Planungssicherheit sowie verlässlicheren Investitionsbedingungen, beantragen aber, auf die degressive Ausgestaltung des Zuschlags zu verzichten oder damit später anzusetzen und flacher abzusenken. Der SBV beantragt einen einheitlichen Zuschlag von grundsätzlich 3 Prozent.

Caritas Schweiz und GastroSuisse befürchten nachteilige Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Wohn- sowie Gastgewerberaum und lehnen deshalb den Vorschlag ab. Sie kritisieren insbesondere die langsame Absenkung der Renditezuschläge.

6.2 Art. 14 Abs. 4bis – 4quater VMWG (Mehrleistungen)

6.2.1 Kantone

• 16 Kantone befürworten den Vorschlag (LU, UR, OW, NW, ZG, FR, SO, AI, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, GE)

• 4 Kantone lehnen den Vorschlag ab (ZH, BL, TI, JU)

• 3 Kantone sind neutral eingestellt (BE, SH, AR)

Den Nutzen der vorgeschlagenen Anpassungen sehen befürwortende Kantone in der Schaffung rechtlicher Klarheit (SG), in der Präzisierung des Begriffs des «angemessenen Satzes» für die Verzinsung (AG) oder der Verzinsung wertvermehrender Investitionen (NW). Die meisten äussern sich generell positiv zur Vorlage.

Die durch ablehnende Kantone geäusserten Bedenken beziehen sich primär auf die konkrete Ausgestaltung der Berechnungsvorschriften. TI weist auf den erhöhten administrativen und gerichtlichen Aufwand hin und hebt hervor, dass sich dadurch die Komplexität der gerichtlichen Verfahren erhöht. JU lehnt die Vorlage insgesamt ab.

6.2.2 Politische Parteien

• 2 Parteien befürworten die Vorlage (FDP, SVP)

• 2 Parteien lehnen ab (GRÜNE, SP)

FDP und SVP sehen den Nutzen der Regelung darin, dass Rechtssicherheit geschaffen und Investitionen erleichtert werden.

SP und GRÜNE lehnen die Regelung wegen befürchteter Mietzinserhöhungen nach Sanierungen ab. Die SP fordert zudem eine klarere Abgrenzung und Reduktion des Satzes des wertvermehrenden Anteils umfassender Erneuerungen.

6.2.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

• Der SSV ist neutral eingestellt und äussert sich nicht explizit zu Artikel 14 VMWG.

6.2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

• 1 Dachverband befürwortet den Vorschlag (SBVg)

• 3 Dachverbände lehnen den Vorschlag ab (economiesuisse, sgv, SGB)