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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten
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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»
3Dieser Verordnung unterstehen folgende Messmittel zur Bestimmung der Ortsdosisleistung:
a. mobile Ortsdosisleistungsmessgeräte, die verwendet werden:
1. für den Strahlenschutz in Kernanlagen,
2. in Kontrollbereichen nach Artikel 80 StSV,
3. zur Überwachung mobiler Strahlungsquellen, die für zerstörungsfreie Prüfungen verwendet werden,
4. zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Versandstücke bei Transporten der Gefahrgutklasse 7,
5. bei Prüfungen nach Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung des EDI vom 26. April 20177 über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV) oder beim Inverkehrbringen nichtmedizinischer Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung,
6. zur Befreiung von der Bewilligungspflicht und der Aufsicht von Material nach Artikel 105 StSV,
7. zur Überprüfung der radiologischen Lage nach einem Stör- oder Notfall durch ABC-Einsatzorganisationen,
8. für die Umgebungsdosimetrie nach Artikel 191 StSV,
9. im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der Behörden.
b. ortsfeste Ortsdosisleistungsmessgeräte, die für die Umgebungsdosimetrie nach Artikel 191 StSV verwendet werden.
4Dieser Verordnung unterstehen folgende Messmittel zur Bestimmung der Personendosis:
a. aktive Personendosimeter, die verwendet werden:
1. als Jobdosimeter nach Artikel 14 Buchstabe a der Dosimetrieverordnung vom 26. April 20178,
2. als Alarmdosimeter nach Artikel 14 Buchstabe b der Dosimetrieverordnung,
3. zur Echtzeit-Dosisinformation nach Artikel 14 Buchstabe c der Dosimetrieverordnung,
4. zur Verhaltensoptimierung nach Artikel 14 Buchstabe d der Dosimetrieverordnung,
5. zur Dosisüberwachung bei Schwangeren nach Artikel 14 Buchstabe e der Dosimetrieverordnung,
6. zur Alarmierung und Überwachung der Personendosis von Mitarbeitenden der ABC-Einsatzorganisationen während der Überprüfung der radiologischen Lage nach einem Stör- oder Notfall.
5Dieser Verordnung unterstehen folgende Radonmessmittel: