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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten
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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»
3.2.3 Die Kalibrierung ist durch ein gemäss ISO/IEC 17025:201734 akkreditiertes
Kalibrierlabor durchzuführen. In begründeten Fällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde im Strahlenschutz auch eine Kalibrierung des Geräteherstellers oder der Verwenderin akzeptieren.
3.2.4 Das Kalibrierverfahren richtet sich nach der Norm ISO 4037-3:201935.
3.2.5 Besteht das ortsfeste Ortsdosisleistungsmessgerät aus mehreren Detektions-
einheiten wie mehreren Geiger-Müller-Zählrohren, so umfasst die Kalibrierung gleichermassen Messpunkte der Messbereiche sämtlicher Detektionseinheiten.
3.2.6 Die Messungen werden unter den an einem Arbeitsplatz üblichen Bedingun-
gen ausgeführt; die Ergebnisse werden, wenn nötig, auf Normalbedingungen von Druck und Temperatur korrigiert. Der Untergrund muss dem der natürlichen Strahlung entsprechen.
3.3 Reparatur und Sicherung
3.3.1 Die zuständigen Aufsichtsbehörden im Strahlenschutz können, in Absprache
mit dem METAS, Wartungsstellen oder Privatpersonen ermächtigen, Messmittel nach erfolgter Reparatur oder Wartungsarbeit mit privaten Sicherungszeichen zu verschliessen.
3.3.2 Nach einer Reparatur oder Wartung müssen ortsfeste Ortsdosisleistungsmess-
geräte nachkalibriert werden.
3.3.3 Wird eine Reparatur oder Wartung, welche die messtechnischen Eigenschaf-
ten beeinflussen kann, durch eine dazu ermächtigte Wartungsstelle durchgeführt, so kann anstelle der Nachkalibrierung das Kontrollverfahren durch die Verwenderin durchgeführt werden.
3.3.4 Nach einer Reparatur oder Wartung, die keinen Einfluss auf die messtechni-
schen Eigenschaften hat, kann auf die Durchführung eines Verfahrens zur Erhaltung der Messbeständigkeit verzichtet werden, wenn die Reparatur durch eine ermächtigte Wartungsstelle durchgeführt worden ist.
34 ISO/IEC 17025:2017, General requirements for the competence of testing and calibration laboratories. Die Norm kann beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.
35 ISO 4037-3:2019, Radiological protection – X and gamma reference radiation for calibrating dosemeters and doserate meters and for determining their response as a function of photon energy – Part 3: Calibration of area and personal dosemeters and the measurement of their response as a function of energy and angle of incidence. Die Norm kann beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.