Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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einer Ausgleichskasse angeschlossen. Angeschlossene Selbständige bezahlen dabei nur Beiträge als Selbstständige, wenn in diesem Jahr ein Einkommen erwirtschaftet wurde. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte gemäss Vari ante 3b würden die Arbeitgeberbeiträge um 0,1 Prozentpunkte ansteigen. Dadurch steigen für die Unternehmen die Lohnnebenkosten an. Theoretisch können Unterneh men auf gestiegene Lohnnebenkosten reagieren, in dem sie diese entweder auf die Löhne der Arbeitnehmenden überwälzen, ihre Produktpreise erhöhen oder ihre Arbeits nachfrage verringern. Die empirischen Befunde aus der Literatur-Analyse zeigen, dass Erhöhungen grundsätzlich in Form von einer zurückhaltenderen Reallohnentwicklung an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden. Analysen der Beschäftigungseffekte liefern gemischte Resultate: es gibt es sowohl Studien, die einen Rückgang in der Be schäftigung feststellen, als auch solche, die keine Auswirkungen nachweisen können. Vor dem Hintergrund der hohen Flexibilität des Arbeitsmarktes kommt die Literatur-Analyse zum Schluss, dass es den Unternehmen in der Schweiz gelingen dürfte, er höhte Lohnbeiträge vollständig an die Arbeitnehmenden weiterzugeben, wobei, zumin dest kurz- bis mittelfristig, kein Rückgang in der Beschäftigung zu erwarten wäre. In der Modell-Simulation wird basierend auf einer Studie von Melguizo und González-Páramo, hingegen angenommen, dass die Überwälzung in der Schweiz nicht vollstän dig möglich wäre. Es wird unterstellt, dass die Arbeitgeber ihren Beitrag im ersten Jahr nach Erhöhung vollständig tragen, im zweiten Jahr jedoch zu 50 Prozent und ab dem dritten Jahr zu 70 Prozent auf die Reallöhne der Arbeitnehmenden überwälzen. Zudem sinkt im Modell die Arbeitsnachfrage. Der nicht überwälzbare Anteil der Mehrbelastung wird, analog zur Modellierung bei der MWST, durch eine Reduktion der Ausrüstungs investitionen kompensiert. Für Selbständige wird unterstellt, dass sie die anfallenden Mehrkosten zunächst zu 65 Prozent beim privaten Konsum bzw. Ersparnissen und zu 35 Prozent bei getätigten Investitionen einsparen. Analog zu den Arbeitgebern findet ab dem dritten Jahr nach der Erhöhung eine Überwälzung von 70 Prozent der Beitrags höhe statt. Da Selbstständige keine Angestellten haben, wird jedoch auf die Produkt preise statt auf die Reallöhne der Arbeitnehmenden überwälzt.
Wie bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes verursacht auch eine Anpassung des AHV-Beitragssatzes einmalige administrative Kosten bei den Unternehmen. Es handelt sich dabei entweder um direkte Personalkosten, oder, bei einer ausgelagerten Lohnbuchhaltung, um Honorarkosten für beauftragte Treuhandunternehmen, die bei der Anpassung im Lohnbuchhaltungssystem anfallen. Gemäss einer Schätzung des Bundesamtes für Sozialversicherungen wären bei einer Beitragsanpassung im Jahr 2024 administrative Kosten in einer Höhe zwischen 10 und 20 Millionen Franken an gefallen.
Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden
Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte gemäss Variante 3b erhöht den Lohnabzug für alle beitragszahlenden Personen um 0,1 Prozentpunkte. Für den Schweizer Medianlohn aus dem Jahr 2024 entspräche dies einer Reduktion des Net tolohns um 7 Franken pro Monat97. Wie oben in «Auswirkungen auf die Unternehmen»
97 Bundesamt für Statistik, Monatlicher Bruttolohn (Median) 2024 - Wirtschaft insgesamt; abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken > Arbeit und Erwerb > Löhne, Erwerbseinkommen und Arbeitskosten (Stand: 22.12.2025)