Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Der Konsum gilt als breite und stabile Besteuerungsgrundlage, was der Mehrwert steuer ein hohes Einnahmepotenzial mit vergleichsweise geringer ökonomischer Ver zerrung ermöglicht. Die Erkenntnisse aus der Literatur-Analyse bestätigen diese Ein schätzung. So zeigt eine empirische Studie, welche die Auswirkungen von Steuern in OECD-Ländern vergleicht, dass eine Erhöhung der MWST das BIP-pro-Kopf-Wachs tum im Vergleich zu einer Einkommensteuer mit dem gleichen Steueraufkommen we niger stark dämpft.95 Allerdings zeigt die Literatur-Analyse auch mögliche Zielkonflikte zwischen steuerlicher Effizienz und verteilungspolitischen Implikationen für ärmere Haushalte auf (vgl. Ziff. 5.5.1).
Dennoch reduziert die Mehrwertsteuer die Kaufkraft des Einkommens und schmälert auf diesem Weg die Leistungsanreize. Zudem verstärken sich mit jeder Steuersatzer höhung die Verzerrungen von Konsum- und Produktionsentscheidungen, die aufgrund der Satzdifferenzierungen und Ausnahmen resultieren. Eine Verzerrung betrifft be triebswirtschaftliche Entscheide von Unternehmen, die in einem von der MWST aus genommenen Bereich tätig sind. Dies tritt etwa im Gesundheits- oder Bildungswesen auf. Diese Unternehmen können die auf den Investitionsgütern lastende Vorsteuer nicht abziehen (Taxe occulte). Sie haben deshalb Anreize, eher zurückhaltend zu in vestieren oder die Produktion gewisser Vorleistungen in das eigene Unternehmen zu integrieren (vertikale Integration). Im Ergebnis verzerrt die Mehrwertsteuer bei ausge nommenen Unternehmen die Investitionsentscheide und die Entscheide zur Unterneh mensstruktur.
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze fallen insbesondere in den ersten Jahren nach der Anpassung an. Wenn, wie im Sze nario von Variante 2 angenommen, eine vom Parlament beschlossene, proportionale MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte 2028 in Kraft treten würde, beginnen die Aus wirkungen schon vor 2030. Bei der Entfristung durch den Bundesrat ab 2031 entsteht kein neuer Impuls. Vielmehr setzten sich die bereits angestossenen Entwicklungen fort. Das BIP würde sich in diesem Fall gemäss Simulation von BAK Economics im ersten Jahr um 0,12 Prozent (Variante 2) verringern, worauf sich die Differenz zum Wachs tumspfad ohne Erhöhung ab 2030 reduzieren würde, bis sie im Jahr 2040 noch bei - 0,02 Prozent (Variante 2) liegt. Das heisst, das BIP-Niveau 2040 würde sich zwar nur geringfügig vom Niveau ohne Anpassung unterscheiden. Allerdings summieren sich die zwischenzeitlichen Abweichungen: gemäss dem Simulations-Modell würden die Abweichungen im Zeitraum bis 2040 kumuliert 0,8 Prozent des realen BIP im Jahr 2025 betragen. In Preisen und in Bezug auf die Wirtschaftsleistung 2025 würde dies gut 6,6 Milliarden Franken entsprechen.
Bei einer proportionalen Erhöhung der MWST-Sätze um 0,9 Prozentpunkte im Jahr 2031 (Variante 3b) verringert sich das BIP gemäss Modellschätzung im ersten Jahr um 0,16 Prozent, worauf sich der Unterschied zum Wachstumspfad ohne Anpassung ab 2033 fortlaufend verringern würde, bis er 2040 noch 0,04 Prozent tiefer liegt. Über den gesamten Zeitraum bis 2040 werden die kumulierten Abweichungen insgesamt auf
95 Acosta-Ormaechea, S., & Morozumi, A. (2021). The value-added tax and growth: design matters. International Tax and Public Finance, 28(5), 1211-1241.