Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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Beitragslücken. Es scheint plausibel, dass letztere ihre Rente aufschieben, um ihre Rente zu verbessern.

Rentenkombination

Nicht alle Personen beziehen Leistungen aus allen drei Säulen. In den fünf Jahren nach dem Referenzalter beziehen 13 Prozent der Männer und 26 Prozent der Frauen nur eine Rente aus der AHV. Die Mehrheit, 83 Prozent der Männer und 69 Prozent der Frauen, bezieht jedoch zusätzlich zur Leistung aus der AHV mindestens auch eine aus der beruflichen Vorsorge.

1.7. Geprüfte aber nicht berücksichtigte Reformvorschläge

Damit diese Reform ihre Ziele erreicht, wollte der Bundesrat die in Betracht kommen den Massnahmen sehr umfassend prüfen, insbesondere die allgemeine Erhöhung des Referenzalters oder alternative Rentenmodelle. Dadurch konnte er schliesslich nur jene beibehalten, die den aktuellen Bedürfnissen der AHV und der Versicherten am besten entsprechen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

Neue Finanzierungsansätze

Im Rahmen der Ausarbeitung der vorliegenden Reform hat der Bundesrat neben den aktuell vorgesehenen Instrumenten verschiedene andere Ansätze für eine zusätzliche Finanzierung der AHV eingehend geprüft. Zur Diskussion standen alternative oder er gänzende Finanzierungsquellen, die die finanzielle Basis der Versicherung mittel- bis langfristig stärken könnten. So prüfte der Bundesrat insbesondere, ob eine Ausweitung der Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene oder eine Ausweitung der Finanztrans aktionssteuern infrage käme. Auch die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungs steuer auf Bundesebene sowie eine Tarifanpassung bei der direkten Bundessteuer wurden geprüft. Theoretisch beinhalten einige dieser Optionen ein nicht zu vernachläs sigendes Einnahmepotenzial, allerdings wäre ihre Umsetzung mit erheblichen Schwie rigkeiten verbunden. Mehrere der geprüften Ansätze würden grundlegende strukturelle Änderungen des Finanzierungsmodells in der AHV oder eine Zusatzbelastung für ge wisse Teile der Bevölkerung mit sich bringen. Einige der geprüften Optionen weisen ausserdem eine hohe Volatilität bei den Einnahmen oder eine starke Konjunkturabhän gigkeit auf, was dem Ziel einer stabilen und vorhersehbaren AHV-Finanzierung wider spräche. Weitere Ansätze würden umfangreiche Verfassungs- oder Gesetzesänderun gen bedingen, was mit dem Zeitplan der vorliegenden Reform nicht vereinbar wäre und deren Umsetzung verzögern würde. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass solche Massnahmen sowohl auf institutioneller Ebene als auch in Bezug auf die Planungssi cherheit hohe Risiken mit sich bringen würden. Er verzichtete deshalb darauf, diese neuen Finanzierungsansätze in dieser Reformvorlage aufzugreifen. Seine Entschei dung basiert auf einer Gesamtbeurteilung der politischen, wirtschaftlichen und institu tionellen Auswirkungen der erwogenen Massnahmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er weitere Überlegungen zur Entwicklung der AHV-Finanzierung grundsätzlich ablehnt. Die aktuelle Reform konzentriert sich auf bewährte, eindeutig identifizierbare Finanzie rungsinstrumente, die mit den Grundprinzipien der AHV vereinbar sind, insbesondere der intergenerationellen Solidarität, der Einfachheit des Systems und der Stabilität der