Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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Einnahmen. Mit diesem Ansatz will der Bundesrat die Glaubwürdigkeit der Reform wah ren und eine Umsetzung innerhalb einer Frist gewährleisten, die den finanziellen Her ausforderungen der AHV gerecht wird.

Erhöhung des Referenzalters

Der Bundesrat hat sich im Rahmen dieser Reform eingehend mit der Möglichkeit einer allgemeinen Erhöhung des Referenzalters befasst. Rein finanziell und demografisch betrachtet, würde eine Erhöhung des Referenzalters auf über 65 Jahre zu einer Re duktion der AHV-Ausgaben beitragen und durch die Verlängerung des Erwerbslebens Zusatzeinnahmen generieren. Mittel- und langfristig würde diese strukturelle Mass nahme die Finanzlage somit stabilisieren.

Allerdings ist eine solche Massnahme nicht allein aus finanzieller Sicht zu beurteilen. Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»15, die eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters in Abhängig keit der Lebenserwartung vorsah, wurde am 3. März 2024 von 74,7 Prozent der Stim menden und allen Kantonen abgelehnt. Gemäss der VOX-Analyse wurde die Initiative vor allem wegen der Erhöhung des Referenzalters auf über 65 Jahre abgelehnt. Das Abstimmungsergebnis zeigt klar, dass eine allgemeine Erhöhung des Referenzalters heute nicht mehrheitsfähig ist. Dem ist in dieser Reformvorlage Rechnung zu tragen. Eine allgemeine Erhöhung des Referenzalters hätte ausserdem besonders für Frauen spürbare Auswirkungen. Sie sind bereits heute von der Angleichung des Referenzal ters an jenes der Männer bis 2028 betroffen, bis Ende 2033 wird diese von Ausgleichs massnahmen begleitet. Eine weitere Erhöhung noch vor Ablauf der Übergangsperiode würde als weitere Zusatzbelastung empfunden und die Akzeptanz der Reform in der Gesellschaft gefährden. Eine allgemeine Erhöhung des Referenzalters würde ausser dem umfangreiche Begleitmassnahmen erfordern, insbesondere zur Entwicklung von flexibleren Rentenmodellen oder von Mechanismen, die der Schwere gewisser Berufs tätigkeiten Rechnung tragen. Im Übrigen verfügt die AHV noch nicht über die notwen digen Daten und Instrumente, um solche Modelle gezielt und gerecht umzusetzen. Deshalb sollen im Rahmen der vorliegenden Reform prioritär die gesetzlichen und technischen Grundlagen geschaffen werden, um differenzierte und sozialverträgliche Rentenmodelle zu entwickeln. Mit diesem schrittweisen Vorgehen sollen der kürzlich zum Ausdruck gebrachte Volkswille gewahrt, die Legitimation künftiger Reformen ge stärkt und eine solide Basis für eine flexiblere und gezieltere Weiterentwicklung des Referenzalters auf mittlere und lange Sicht geschaffen werden.

Aus Sicht des Bundesrates ist es notwendig, bereits heute die Diskussion für spätere Anpassungen des Referenzalters anzustossen. Angesichts der demoqraphischen Ent wicklung – insbesondere der steigenden Lebenserwartung, des Geburtenrückgangs sowie der Pensionierung der Babyboomer-Generation – dürfte eine solche strukturelle Massnahme mittel- bis längerfristig erforderlich sein, um die Finanzierung der AHV nachhaltig zu sichern.

Der Bundesrat wird deshalb zu gegebener Zeit qeeignete strukturelle Optionen vorle gen, namentlich auch eine differenzierte Weiterentwicklung des Referenzalters, sobald

15 Bundesbeschluss vom 16. Juni 2023 über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»: