Erläuternder Bericht - TBDV

Vernehmlassung 2026/47: Befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser · 3 Seiten

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IV. Rechtliche Aspekte

1. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Anpassung der Verordnung an die Richtlinie (EU) 2020/2184 zielt darauf ab, den Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken. Die Richtlinie (EU) 2020/2184 ist weder im Landwirtschaftsabkommen noch im Anhang I des LMS‑Protokolls enthalten. Die Schweiz harmonisiert ihre Vorschriften im Rahmen des autonomen Nachvollzugs des einschlägigen EU‑Rechts, da die in die EU exportierten Lebensmittel ohnehin mit Trinkwasser hergestellt werden müssen, das den Anforderungen der EU entspricht.

2. Rechtsgrundlage

Art. 15 TBDV bildet die Rechtsgrundlage für die vorliegenden Änderungen.