Erläuternder Bericht - TBDV
Vernehmlassung 2026/47: Befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser · 3 Seiten
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werden. Zusätzlich kann damit der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden, indem die Exposition via Trinkwasser verringert wird. Deutschland und Italien haben dasselbe Vorgehen gewählt und zum besseren Schutz ihrer Bevölkerung neben dem von der EU vorgeschriebenen Parameter zusätzlich den Parameter PFAS-4 mit einem Höchstwert von 0,02 μg/l in ihre Verordnungen aufgenommen. In der Trinkwasserkampagne haben drei Prozent der Proben diesen Parameterwert überschritten.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Art. 16b
(Bemerkung: Art. 16a betrifft Übergangsbestimmungen zur Änderung von Anhang 2 per 1. August 2026)
Die Höchstwerte für die Parameter PFAS-20 bzw. PFAS-4 müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten eingehalten werden. Die Wasserversorgungen müssen geeignete Massnahmen ergreifen, damit das abgegebene Trinkwasser ab diesem Zeitpunkt den lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügt.
Anhang 2, Ziff. 1
(Bemerkung: Die Tabelle in Anhang 2 wird per 1. August 2026 zu Ziff. 1 und erhält die Überschrift «Liste der Höchstwerte für Trinkwasser»)
PFAS-20: Neu wir die Summe von zwanzig PFAS mit einem Höchstwert von 0,1 μg/l aufgenommen.
PFAS-4: Neu wir die Summe von vier PFAS mit einem Höchstwert von 0,02 μg/l aufgenommen.
Perfluoroctansulfonat (PFOS), Perfluorhexansulfonat (PFHxS), Perfluoroctansäure (PFOA): Diese drei Parameter sind veraltet und werden gestrichen und durch die Summenparameter PFAS-20 und PFAS-4 ersetzt.
III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bund, die Kantone, die Gemeinden und die Volkswirtschaft
Auswirkungen auf den Bund: keine.
Auswirkungen auf die Gemeinden und die Volkswirtschaft: Abgeleitet von den Ergebnissen der Trinkwasserkampagne von 2023 wären ein Prozent der Wasserversorgungen von Höchstwertüberschreitungen durch den Parameter PFAS-20 sowie drei Prozent von Höchstwertüberschreitungen durch den Parameter PFAS-4 betroffen. In Anlehnung an Modellierungen, die für den Bericht5 des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.4087 durchgeführt wurden, können grobe Abschätzungen zu den finanziellen Kosten gemacht werden. Schätzungsweise vier Prozent der Gemeinden bzw. Wasserversorgungen müssten Massnahmen ergreifen. Falls eine technische Aufbereitung nötig würde, müsste mit geschätzten Investitionskosten im Umfang von 100 Mio. Franken und jährlichen Gesamtkosten (diese beinhalten Kapitalkosten für die Aufbereitungsanlage und die dazugehörigen Leitungen sowie Betriebs- und Unterhaltskosten) von 56 Mio. Franken gerechnet werden.
2. Auswirkungen auf die Gesundheit
Die Einführung dieser Höchstwerte für PFAS-20 und PFAS-4 im Trinkwasser verringert die Gesundheitsrisiken für die Konsumentinnen und Konsumenten, indem sie deren PFAS-Exposition über das Trinkwasser reduziert.
3. Auswirkungen auf die Umwelt
Die Einführung der Höchstwerte für PFAS-20 und PFAS-4 im Trinkwasser hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt, ist jedoch Teil der allgemeinen Anforderungen an die Wasserqualität.
5 Bericht des Bundesrates vom 29. Januar 2025 in Erfüllung des Postulats 20.4087 Clivaz Christophe vom 23. September 2020 «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?»