Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung

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Auf der anderen Seite ergeben sich für die betroffenen Banken, wie oben dargelegt, durch die Vorlage zusätzliche einmalige und jährlich wiederkehrende Vorbereitungskosten. Die anfallenden Kosten sind je Institut sehr unterschiedlich, je nach Ausgangslage der Bank. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten mindestens zu einem Teil an die Bankkundinnen und -kunden überwälzt werden. Da die Mehrkosten durch die Vorlage im Verhältnis zu den Gesamtkosten der betroffenen Banken gering sind, dürften die Kostenauswirkungen auf die Bankkundinnen und -kunden allerdings gering ausfallen.

5.3 Auswirkungen auf Bund, FINMA und SNB

Durch die neue Liquiditätsregulierung wird eine Krise für eine Bank und die Aufsichtsbehörde besser beherrsch- und überwindbar. Dank einer verbesserten Krisenfestigkeit von SIBs wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass im Falle von Liquiditätsschwierigkeiten staatliche Garantien etwa zur Gewährung eines PLB gesprochen werden müssen. Durch die höhere Stabilität der Banken reduzieren sich somit längerfristig die Risiken für die öffentlichen Finanzen und dadurch für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Wie oben aufgezeigt, ergeben sich für die betroffenen Banken durch die Vorlage zusätzliche einmalige und jährlich wiederkehrende Vorbereitungskosten. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind je Institut sehr unterschiedlich. Die Vorlage kann bei gewissen Banken zu einer Schmälerung des steuerbaren Gewinns und damit zu geringeren Steuereinnahmen für den Bund führen.

Der Personalbestand des Bundes ist durch die Vorlage nicht tangiert.

Aufgrund der Arbeiten bezüglich der Aufsetzung der neuen ELF-Fazilität ist insbesondere die SNB betroffen. Insgesamt weisen die bei ihr anfallenden Kosten aber keinen direkten Bezug zur Regulierung auf. Indem sie ausgewählte Aufsichtsprozesse an die revidierte Regulierung anpassen muss, ist auch die FINMA von der Regulierungsanpassung direkt betroffen. Die Einführung der neuen Vorbereitungsanforderungen, die sich zwischen SIBs und nicht systemrelevanten Banken unterscheiden, wird zu einem erhöhten Ressourceneinsatz im Aufsichtsprozess der FINMA führen. Damit verbunden ist eine Duldungspflicht der Banken, diese Beaufsichtigung zuzulassen und im Falle von weiteren Abklärungen durch die FINMA die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

5.4 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Aufgrund der einmaligen und wiederkehrenden Vorbereitungskosten für die betroffenen Banken können sich die Steuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden leicht mindern. Durch die höhere Stabilität der Banken in Krisensituationen reduzieren sich längerfristig jedoch die Risiken für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Kantonen und Gemeinden (z. B. reduzierte Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme von kantonalen Staatsgarantien durch Kantonalbanken).