Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung

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Das vorgeschlagene Konzept in Bezug auf die Festlegung einer quantitativen Mindestvorbereitungsanforderung für SIBs orientiert sich – in Anlehnung an die Erfahrungen aus der Krise der Credit Suisse sowie US-Regionalbanken – insbesondere an Risiken, die aus der Passivseite der Bilanz resultieren. Zur Schätzung der damit einhergehenden Liquiditätskosten wurden von November bis Dezember 2025 Vorkonsultationen mit den vier Schweizer SIBs durchgeführt.

Ausgehend von der in der Vorkonsultation berechneten Anforderungshöhe und den eruierten Volumen an anrechenbaren Sicherheiten für die Erfüllung der Vorbereitungsanforderungen wurden die Auswirkungen der neuen Regulierung auf die Liquiditätskosten der vier SIBs bezogen auf die Stichtage 30. November 2024 und 30. Juni 2025 geschätzt. Aggregiert über alle SIBs auf Gruppenstufe resultieren per 30. November 2024 respektive per 30. Juni 2025 unter Anwendung eines Kostensatzes von 0,5 Prozent47 gesamthafte jährliche Liquiditätskosten von rund 34 respektive rund 46 Millionen Franken. Ein grosser Anteil davon fällt auf eine einzelne national tätige systemrelevante Bank (Domestic Systemically Important Bank, D-SIB).

Bei der vorliegenden Analyse handelt es sich um eine sehr vorsichtige Kostenschätzung und die tatsächlichen Liquiditätskosten dürften wesentlich tiefer liegen. Einerseits ist der Kostensatz eher hoch gewählt. Wiederkehrende Liquiditätskosten entstehen nämlich vor allem dann, wenn eine betroffene Bank erstens die Vorbereitungsanforderungen teilweise mit HQLA erfüllt und zweitens die Bank aufgrund der gehaltenen HQLA auf das Halten von Vermögenswerten mit einer höheren Rendite verzichtet. Es ist unklar, ob der Regulierungsvorschlag zu einer solchen Situation führt. Andererseits ist davon auszugehen, dass die betroffenen SIBs die jeweils effizienteste Form der Liquiditätssicherung betreiben und sich mittels Finanzierungs- und Prozessoptimierungen an die Regulierung anpassen werden (z. B. über die Verlängerung der Laufzeit von ausgewählten Positionen auf der Passivseite der Bilanz), wodurch die Kosten weiter sinken können.

Diese Kostenschätzungen sowie diejenigen in Bezug auf die rechtlichen und operationellen Vorbereitungen von SIBs gemäss vorangehendem Unterkapitel beruhen einerseits auf Annahmen in Bezug auf die von in- und ausländischen Zentralbanken in Zukunft akzeptierten Sicherheiten. Andererseits gehen die Kostenschätzungen davon aus, dass das Parlament die mit separater Regulierungsvorlage48 geplanten gesetzlichen Erleichterungen in Bezug auf die Bestellung und Verwertung von Sicherheiten im Zusammenhang mit einer Liquiditätsunterstützung der SNB, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, verabschieden wird. Diese Annahmen sind notwendig, damit die Umsetzung der Regulierung im Einklang mit den Eckwerten des Bundesrates erfolgt. Sollten sich diese Annahmen nicht verwirklichen, wären die Auswirkungen neu zu schätzen

47 Der Liquiditätskostensatz von 0,5 Prozent beruht auf vorsichtigen Schätzungen von Rendite-Differenzen zwischen HQLA- und Nicht-HQLA-Anleihen mit vergleichbaren Grundparametern (z.B. Laufzeit, generelle Charakteristika des Wertpapiers).

48 Zur Umsetzung der Eckwerte des Bundesrates vom 6. Juni 2025 sollen auf Ebene des Bankengesetzes Erleichterungen in Bezug auf die Bestellung und Verwertung von Sicherheiten im Zusammenhang mit einer Liquiditätsunterstützung der SNB eingeführt werden. Diese Massnahme soll mit der Regulierungsvorlage «Änderung des Bankengesetzes: Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission» umgesetzt werden, deren Vernehmlassung gleichzeitig zur Vernehmlassung der vorliegenden Vorlage stattfindet.