Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung

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und eine erneute Überprüfung der Höhe der Vorbereitungsanforderungen vor Verabschiedung der Vorlage durch den Bundesrat vorzunehmen.

Zu den genannten Stichtagen erfüllte keine der vier SIBs die regulatorischen Vorbereitungsanforderungen. Behördliche Schätzungen, die mit den SIBs validiert wurden, deuten allerdings darauf hin, dass alle SIBs – unter Berücksichtigung der erwähnten Annahmen – bereits heute ein realistisches Potential an Vermögenswerten aufweisen, um nach den notwendigen rechtlichen und operationellen Vorbereitungen die regulatorischen Vorbereitungsanforderungen erfüllen zu können.

Vorbereitete Vermögenswerte werden formell nicht belastet, bis sie aktiv als Sicherheiten für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken verwendet werden, sodass Banken Flexibilität bei ihrer Aktivenbewirtschaftung behalten. Allerdings müssen diese Vermögenswerte jederzeit unbelastet und uneingeschränkt verfügbar sein, damit sie im Krisenfall auch tatsächlich eingesetzt werden können.

Da die SIBs aufgrund der neuen Anforderungen die vorhandenen Vermögenswerte insgesamt weder in wesentlichem Ausmass erhöhen noch zugunsten von HQLA umschichten müssen, sind aufgrund eines weitgehend stabilen Gesamtengagements keine wesentlichen Auswirkungen durch die Regulierung auf die Kapitalkosten der SIBs zu erwarten.

5.1.4 Administrationskosten

Die neue regelmässige Berichterstattung wird zu höheren Administrationskosten für die Banken führen, wobei die Einreichungsfrequenz gemäss Artikel 17zquaterE-LiqV allerdings ausgehend von der Bankenkategorie proportional ausgestaltet ist.

Um die Administrationskosten zu minimieren, knüpft das gewählte Regulierungskonzept an das bereits existierende Liquiditätskonzept für SIBs (besondere Liquiditätsanforderungen) an.

5.2 Auswirkungen auf Bankkundinnen und -kunden und Bankgläubigerinnen und -gläubiger

Der Nutzen der Vorlage liegt in einer verbesserten Prävention im Fall von Liquiditätsengpässen bei Banken. Kundinnen und Kunden sowie Gläubigerinnen und Gläubiger profitieren in erster Linie von einer erhöhten Stabilität der Banken im Fall einer Liquiditätskrise, indem Banken Liquiditätsunterstützung bei der SNB und allenfalls bei ausländischen Zentralbanken beziehen können, wenn die bankeigenen Finanzierungsquellen am Markt ausgeschöpft sind. Einlegerinnen und Einleger können so auch im Krisenfall über ihre Guthaben bei den betroffenen Banken verfügen. Weiter haben sämtliche Gläubigerinnen und Gläubiger ein erhebliches Interesse, dass die Liquidität der Banken sichergestellt und eine weitere Verschlechterung der Situation bis hin zu einer allfälligen Abwicklung abgewendet werden kann. Insofern profitieren Bankkundinnen und - kunden sowie Bankgläubigerinnen und -gläubiger von einer erhöhten Krisenfestigkeit der betroffenen Banken.