Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/8: Bundesgesetz zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit · 65 Seiten

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mengefasst werden, wenn zwischen den Änderungen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Der Mantelerlass trägt einen Sammeltitel, der das Thema der Änderungen umschreibt. Im Zentrum der Vorlage steht die Revision der Rechtsgrundlagen betreffend die Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht sowie eine punktuelle Überarbeitung der sachlichen Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten. Der enge sachliche Zusammenhang liegt demzufolge vor.

5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen (die Ausgaben über einem der Schwellenwerte nach sich ziehen) geschaffen noch neue Verpflichtungskredite / Zahlungsrahmen (mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte) beschlossen.

5.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz

Die Vorlage wahrt das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5a und 43a Abs. 1 BV) und das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz (Art. 43a Abs. 2 und 3 BV).

5.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Mit der Vorlage werden keine Rechtsetzungsbefugnisse an den Bundesrat delegiert.

5.7 Datenschutz

Unter dem Gesichtspunkt der Bearbeitung von Personendaten hat die vorliegende Anpassung der Strafprozessordnung keine Auswirkungen.