Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/8: Bundesgesetz zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit · 65 Seiten
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den eher gering sein. Das konkrete Ausmass ist jedoch schwierig zu beziffern. Allerdings ist festzuhalten, dass die Fallzahlen im Bereich der terroristischen Straftaten seit Jahren eine steigende Tendenz aufweisen (2020: 26 eröffnete Strafuntersuchungen im Deliktsfeld Terrorismus; 2021: 39; 2022: 42; 2023: 65; 2024: 86; 2025: 100).149
Keine Auswirkungen sind von der blossen Überarbeitung der Bestimmungen zur Delegation an die Kantone (Art. 25 VE-StPO), zur mehrfachen Zuständigkeit (Art. 26 VE-StPO) und von der Schaffung von gewissen Verfahrensvorschriften bei Zuständigkeitskonflikten (Art. 28 und 40 VE-StPO) zu erwarten.
Ebenfalls keine Auswirkungen auf die Ressourcen von Bund und Kantonen ist von der Einführung einer Meldepflicht für die Untersuchungsbehörden in der JStPO (Art. 31a VE-JStPO) zu erwarten, welche diese verpflichtet, fedpol über die Eröffnung von Jugendstrafverfahren wegen Verdacht auf terroristische Straftaten zu informieren (s. oben Ziff. 3.3). Aufgrund einer Zusammenarbeitsvereinbarung150 stehen die Jugendstrafbehörden in diesem Bereich bereits heute in einem engen Austausch mit den Bundesbehörden.151
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
5.1.1 Gesetzgebungskompetenz
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 123 Absatz 1 BV, der dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und des Strafprozessrechts gibt.
5.1.2 Grundrechtskonformität
5.1.2.1 Zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
Die vorgeschlagenen Änderungen zur Umsetzung der beiden Motionen 21.3970 und 21.3972 der Kommissionen für Rechtsfragen des National- und des Ständerates «Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht» tangieren keine verfassungsrechtlichen Garantien.
149 S. Tätigkeitsberichte BA 2020–2025 (Reporting); abrufbar unter: www.bundesanwaltschaft.ch > Tätigkeitsberichte.
150 Empfehlungen der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege vom 27. Jan. 2025 betreffend Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich von Terrorismusstrafverfahren gegen Jugendliche (abrufbar unter: www.julex.ch > Jugendstrafrecht > Praxis > Terrorismusbekämpfung).
151 S. Tätigkeitsbericht BA 2025; abrufbar unter: www.bundesanwaltschaft.ch > Tätigkeitsberichte.