Rapport sur les résultats

Consultation 1995/11: Ordonnance sur l'assurance-maladie · 69 pages

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Vemehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

Art. 110-1 14 Freiwillige Taggeldversicherung

Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbrinaende

112 Streichwl._Für diese Bestimmung besteht keine gesetzliche GMI - FPS

lage. Sie macht die Taggeldversicherung unattraktiv. Die Versicherer . KSK

würden verpflichtet,Neumttgliedern,die bereits krank sind, das

gleiche Taggeld anzubieten wie solchen, die sich rechtzeitig versi-

chem lassen.

112 Zum Teil streichen und ergänzen: - ASKIO

•jede Person, welche die Voraussetzungen nach Art. 67 Abs. 1 des - SAEB Gesetzes erfüllt, kann zu den gleichen Bedingungen, namentlich - Pro Infirmis hinsichtlichder Dauer und der Höhe des Taggeldes, wie sie für die - ASIV

anderen Versicherten gelten, der Taggeldversicherung beitreten.'

BegrÜndvnq:

Gemäss Art. 13 Abs. 2 Bst. d KVG und Art. 68 KVG ist die Durchfüh-

rung der Taggeldversicherung für die Versicherer obligatorisch. Die

in Art. 112 vorgesehene Umschreibung ist deshalb unklar.Verweis

auf Überentschädigungsverbot hat im Artikel über den Beitritt nichts

zu suchen.

113 Streichen. Die gesetzliche Vorgabe in M. 77 KVG ist hier massgo ms

t>end. Daraus geht hervor, dass das gesamte Kollektivgeschäft FPS

selbsttragendsein muss, aber nichtjeder einzelneVertrag. Das hat

bis heute bestens funktioniert.

113 lit. b Streichen. Es ist nicht ganz verständlich, warum ein Verwaltungs- - Zantralver-

kostensatz von 8 % festgeschriebul wird. In der freien Wirtschaft ist band schweidas nicht üblich. Es ist eine umstrittene Gewohnheit im Versich& zerischer Arungsrecht, dass pauschale statt effektive Verwaltungskosten zur bettgeber-Or-Anwendung gelangen. ganisationen

113 lit. b Der Mindestansatz ist auf 15 Prozent festzulegen. - PKU

114 1 sichertenbei - KSK

Unfall. Einfügung eines Artikels 114bis Mitwirkungspflicht in Analo-

gie zum UVG.

Art. 115-130Koordinationsregeln

Artikel Hinw©se. Kritiken. Vorschläge, Anträge Vorbrinqende

114bis Regelung einfügen, wonach Versicherte Unfälle, die nicht nach dem KSK

(neu) UVG gedeckt sind, unverzüglichdem Versichererzu melden und FPS

ihm alle für die Ausübung des Rücl notwendigen Aus

künfte über den Unfallhergang und eventuelle haftpflichtige Dritte zu

erteilen haben (bei vuschuldetem Unterlassul der Meldung oder

Auskunftsvwweigerung Leistungskürzung)