Rapport explicatif

Consultation 1997/8: L'article sur la protection des Alpes · 80 pages

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 73

Kombinierter Verkehr bzw Beförderung von Gütern in Lade- bzw. Transporteinheiten Kombi-Verkehr mit mehreren Transportmitteln eines oder mehrerer Ver-

kehrsträger. Der Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln erfolgt dabei ohne Wechsel des Transportgefässes. In der Regel ist unter Kombi-Verkehr die Verbindung zwischen Strassen- und Schienentransportzu verstehen.

Kombi-Terminal Umschlags- und AbfertigungszenErurn (aufladen/abladen/

verteilen/zwischenlagern) für den kombinierten Verkehr.

Kombi-Trailer Kombi-Verkehrssystem, bei welchem ein Transportco/zfaf -

ner (Wechselbehälter) horizontal und mit geringstem Mittel- bzw. Personaleinsdtz von einem Lastwagen auf zwei Eisenbahn- Drehgestelle umgestelltund auf diese Weise zu einem Bahnwaggon umfunktioniert werden kann. Derzeit erprobt durch die Mi.gros.

Kompensationsmassnahmen Entschädigungsleistungen in Form von Direktzahlungen an

bzw. -zahlungen Kantone, deren Wirtschaft infolge der Erhebung einer +

ATA übermässig stark belastet wird.

Kostenwahrheit (im Ver- Zustand, bei dem jeder Verkehrsteilnehmer seine gesamten kehr) und durch ihn verursachten Kosten deckt. Durch + Internali-

sierung der + externen Kosten soll zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, welche unterschiedlich hohe externe Kosten verursachen, eine Angleichung ihrer Chancen im Wettbewerb erreicht werden.

Leistungsabhängige Strassenbenützungsgebühr, welche sowohl die Strassenko-

Schw erverkehrsabgabe sten (Bau, Betrieb und Unterhalt) als auch einen quantifi-

zierbaren Teil der externen Unfall- und Umweltkosten des

Schwerverkehrs in Abhängjgkeit der gefahrenen Kilometer

und des zulässjgenGesamtgewichtsanlastet. Diese nach dem Verursacherprinzip funktionierendeAbgabe soll die derzeitige pauschale Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz ablösen.

LSVA At)k. für + leistungsabhängigeSchwerverkehrsabgabe

Marktwirtschaftliche Instru- Erreichung eines bestimmtenverkehrspolitischenZiels nicht mente/Massnahmen durch Zwang (Vorschriften und Verbote) sondern durch das

Setzen von Knappheits-bzw. Preissignalen. Das Prinzip der freien Verkehrsmittelwahl bleibt dabei gewährleistet.

Nlaut Synonym für streckenbezogenenStrassen- oder Brücken-

zoll. Bezeichnung der Transitabgabe am BrennertrassentunneI (Ö). Siehe auch + Pëage.

Mod 211Split Verkehrsteilung. Kenngrösse über die anteilsmässige Auftei-

lung des gesamten Verkehrsvolumens auf die einzelnen Verkehrsträger oder -mittel.

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Collection for Interoperable Transport’': Forschungsprojekt