Rapport sur les résultats

Consultation 2001/2: Loi fédérale sur le commerce électronique · 255 pages

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SAirGroup Siehe Ziff. 311 / Voir ch. 311 / Vedi n. 311

Die Tarifstruktur der internationalen Fluggesellschaften beinhaltet ein wesentliches Preiselement f¸r die Flexibilit‰t der Sitzreservierung und der Bezahlung des Kaufpreises.

Eine Befˆrderung von A nach B auf demselben Flug kann deshalb sehr unterschiedliche Preise haben:

Ein Ticket zum vollen Economy Class Tarif ist jederzeit umbuchbar, zur¸ckerstattbar, ein Jahr g¸ltig sowie transferierbar auf eine andere Fluggesellschaft, die dieselben Punkte bedient.

Diese Volltarife sch¸tzen die Konsumenten gem‰ss bestehender Praxis in einem Mass, das weit ¸ber die Zielsetzungen der Vorlage hinausgeht: das Widerrufsrecht kann nicht nur w‰hrend sieben Tagen, sondern w‰hrend der ganzen G¸ltigkeitsdauer des Tickets, d.h. w‰hrend eines ganzen Jahres, ausge¸bt werden. Im Gegensatz dazu sind die g¸nstigsten Tarife weder umbuchbar noch r¸ckerstattbar noch kˆnnen sie zur¸ckgegeben werden. Die Buchung und das Ticketing (=Bezahlung) muss gleichzeitig oder sp‰testens nach 24 Stunden erfolgen.

Erfahrungsgem‰ss werden im Internet vornehmlich die billigsten Tarife verkauft, gewisse Anbieter spezialisieren sich nachgerade auf dieses Segment. Die Preise kˆnnen nur so tief angesetzt werden, weil die Kosten auf einem Minimum gehalten werden: Keine Beratung, keine Inkassogeb¸hren, keine Zinsverluste (Bezahlung nur gegen Kreditkarte), keine R¸ckgabemˆglichkeit.

Mit der Einf¸hrung eines Widerrufsrechtes w‰hrend sieben Tagen f¸r diese Billigtarife w¸rden diese Kostenvorteile entfallen, was zur Folge h‰tte, dass das Angebot der g¸nstigsten Tarife betriebswirtschaftlich nicht mehr tragbar w‰re. Dass die Abschaffung der Billigsttarife nicht im Interesse der Konsumenten w‰re, bedarf keiner weiteren Erˆrterungen.

Das Widerrufsrecht schr‰nkt die Wahlmˆglichkeiten der Konsumenten massiv ein:

Mit einem Widerrufsrecht innert sieben Tagen w¸rde den missbr‰uchlichen Buchungen T¸r und Tor geˆffnet: Ein Kunde kˆnnte beliebig viele Sitze buchen (und damit blockieren) bis er auf irgendeiner Webseite ein noch g¸nstigeres Angebot gefunden hat. In dieser Zeit (d.h. 7 Tage) w‰ren die Wahlmˆglichkeiten f¸r andere Konsumenten stark eingeschr‰nkt, da f¸r einen Tarif nur eine beschr‰nkte Anzahl Pl‰tze zur Verf¸gung stehen und der gew¸nschte Flug in der entsprechenden Ticket-Kategorie als "ausgebucht' erscheinen w¸rde.

Das Widerrufsrecht f¸hrt zu einer H‰ufung abgewiesener Passagiere mit fester Buchung:

Geradezu kontraproduktiv f¸r den Konsumenten w¸rde sich das Widerrufsrecht im Bereich des "Denied Boarding" (Befˆrderungsverweigerung wegen ‹berbuchung eines Fluges trotz fester Buchung des Passagiers) auswirken: Da bei flexiblen Tickets nie Gewissheit besteht, ob der Passagier seine Buchung auch wahrnimmt, m¸ssen die Fluggesellschaften mit ausgekl¸gelten ‹berbuchungsprofilen versuchen, mˆglichst alle Sitze zu verkaufen. Im Gegensatz dazu kann bei nicht flexiblen Tickets davon ausgegangen werden, dass der Passagier seine Befˆrderung auch wahrnimmt. Ist dies nicht mehr gegeben, w‰ren die Fluggesellschaften gezwungen, mehr zu ¸berbuchen, mit der Konsequenz,