Rapport sur les résultats
Consultation 2003/159: Révision de la loi sur les chemins de fer (interopérabilité) · 21 pages
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Zusammenfassung
Mit dem Entwurf zur Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) schlägt der Bundesrat vor, die EG-Interoperabilitätsrichtlinien1 (Interop-Richtlinien) in das Schweizer Recht zu übernehmen. Die EU will mit den Interop-Richtlinien einerseits durch eine einheitliche technische Regulierung den sicheren Zugverkehr ohne Hindernislauf an den jeweiligen Landesgrenzen fördern. Andererseits geht es um den Abbau von technischen Handelshemmnissen für Eisenbahnmaterial.
Während der Vernehmlassung sind 70 Stellungnahmen eingegangen.
Ohne Ausnahme befürworten alle Vernehmlassungsteilnehmer klar die Übernahme der Interop-Richtlinien in Schweizer Recht. Insbesondere betont wird dabei der Stellenwert für die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn. Die Mehrheit der Kantone erachtet eine schrittweise Umsetzung für notwendig. Verschiedene Teilnehmer fordern die Mitwirkung der Schweiz in den für die Ausarbeitung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) zuständigen Gremien. Einige Teilnehmer sehen die Vermeidung von Sozialdumping als zentrale Aufgabe der Behörden. Mehrere Stellungnahmen fordern die Beachtung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses.
Der Vorschlag des Bundesrates, auf die Möglichkeit der Schaffung einer staatlichen Konformitätsbewertungsstelle ganz zu verzichten, fand geteiltes Echo. Während sich einige Teilnehmer gegen eine staatliche Stelle aussprechen (Trennung der Verantwortlichkeiten), fordern andere die Möglichkeit der Schaffung einer solchen staatlichen Stelle (Synergien, fachliche Kapazitäten). Eine dritte Gruppe erachtet es als zwingend, dass sichergestellt werde, dass in der Schweiz mindestens eine Konformitätsstelle geschaffen werde. Nicht primär relevant sei, ob diese staatlich oder privat organisiert sei.
Die Aufzählung der Eisenbahnstrecken, auf welchen die Interop-Richtlinien zur Anwendung kommen sollen, führte zu einem breiten Spektrum von Meinungsäusserungen und zahlreichen, regionalbezogenen Forderungen. Teilweise (insb. VöV, IGÖV, LITRA, SBB) wird gefordert, vorerst nur einige Strecken mit internationalen Verbindungen zu definieren und dem Bundesrat die Kompetenz zu übertragen, entsprechend der nationalen und internationalen Entwicklung schrittweise weitere Strecken festzulegen.
Der vorliegende Bericht ist auch über die Internet-Adresse www.bav.admin.ch → Business Info → laufende Vernehmlassungen einsehbar.
1 96/48/EG; 2001/16/EG. Einsehbar auf http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html oder www.bav.admin.ch (→ Business Info → Rechtstexte) oder http://www.admin.ch/alexandria/BAV.htm (→ Interoperabilität). Bezug: Bundesamt für Verkehr, Abteilung Technik, Tel. 031 323 14 52, Fax 031 324 12 48.