Rapport sur les résultats

Consultation 2004/13: Révision partielle du Code civil (droits réels immobiliers et droit du registre foncier) · 486 pages

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Da ultimo, l'istituzione del diritto di volume costituirebbe un passo a ritroso nel tempo. Siffatto istituto è assimilabile, mutatis mutandis, alla proprietà per piani originaria esistente in Ticino prima dell'introduzione del CC, istituto difficilmente gestibile e che fu fonte di innumerevoli problemi e discordie. Lo scrivente Consiglio non ritiene punto opportuno reintrodurre il diritto di volume quando, dopo quasi un secolo di sforzi, si è quasi riusciti a debellare l'analogo preesistente istituto del diritto cantonale, con un costo che s'avvicina ai due milioni di franchi.

ZH: Zweck des Raumrechts ist es, den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern; es soll also eine neue Eigentumsform geschaffen werden. Das Raumrecht in Form einer einfachen Dienstbarkeit verdient den Namen "Eigentum" nicht und hat mit Wohneigentum nichts zu tun. Eine solche Dienstbarkeit entspricht auch nicht einem Praxisbedürfnis, ein ähnlicher Zweck kann - seit der Revision des Nutzniessungsrechts - auch über eine Nutzniessung an einem Gebäudeteil erreicht werden. Um wohneigentumsähnlich zu sein, ist eine grundbuchliche Verselbstständigung der Dienstbarkeit unabdinglich.

Wir schlagen daher folgenden Abs. 3 von Art. 779m VE-ZGB vor:

"3 Das Raumrecht wird in Form eines selbstständigen und dauernden Rechts begründet und im Grundbuch eingetragen."

Organisationen / Organisations / Organizzazioni

HEV: Das Konzept sieht die Möglichkeit vor, das Raumrecht nur als einfache Dienstbarkeit oder als selbständiges und dauerndes Recht und damit als eigenes Grundstück auszugestalten. Zweck des Raumrechts ist es, den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern. Es soll also eine neue Eigentumsform geschaffen werden. Das Raumrecht in Form einer einfachen Dienstbarkeit verdient den Namen "Eigentum" nicht und hat mit Wohneigentum nichts mehr zu tun. Eine solche Dienstbarkeit entspricht auch nicht einem Praxisbedürfnis, ein ähnlicher Zweck kann - seit der Revision des Nutzniessungsrechts - auch über eine Nutzniessung an einem Gebäudeteil erreicht werden. Um wohneigentumsähnlich zu sein, ist eine grundbuchliche Verselbständigung der Dienstbarkeit unabdinglich.

Antrag zu Art. 779 Abs. 3 (neu):

Das Raumrecht wird in der Form des selbständigen und dauernden Baurechts errichtet werden (Art. 779 Abs. 3 ZGB).

SBV: Will man das Raumrecht einführen, so regen wir an, dieses nur für geschäftliche Zwecke zuzulassen. Das Raumrecht könnte sonst auch zu Ungunsten bisheriger Mieter dazu verwendet werden, sanierungsbedürftige Wohnungen in Raumrechte umzuwandeln, so dass der bisherige Mieter den Innenausbau selbst tätigen muss. Der Wert eines Raumrechtes an Wohnungen dürfte gering sein. Das Stockwerkeigentum ist hier bereits eine genügend kleine Einheit. Zudem werden zahlreiche Probleme des Mietrechtes ungesehen ins Raumrecht übernommen. Eine totale Überarbeitung bzw. Streichung des Raumrechtes scheint uns daher angezeigt.

Bei gewerblicher Nutzung (z. B. Einkaufszentren) können wir uns hingegen durchaus vorstellen, dass das Raumrecht einem echten Bedürfnis entspricht.