Rapport sur les résultats
Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 203 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 147Fedlex · Rapport sur les résultats
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
choix avec beaucoup plus de flexibilité. En conclusion, l’encouragement au Managed Care devrait se limiter à des mesures incitatrices. Vouloir incorporer ces aspects nouveaux de la pratique médicale dans un système d’assurance qui a ses règles propres fait manifestement fausse route. L’évolution au cours de ces dernières années du nombre d’adhérents aux HMO et autres formes particulières d’assurance proposées par les assureurs en témoigne largement. Enfin utiliser le modèle de Managed Care comme une alternative à la suppression de l’obligation/liberté de contracter est un chantage inadmissible.
Soweit mit dieser Vorlage zum Teil "Managed Care" Gesetzesänderungen zum "Inte- FMP grierten Versorgungsmodell" vorgeschlagen werden, lehnt die FMP diese Änderungsvorschläge vollständig ab und verweist darauf, dass die heute gültigen gesetzlichen Regelungen zu "Managed Care" vollständig genügen.
Die heutigen Regelungen sind marktgerecht, flexibel anwendbar, den Krankenkassen, Leistungserbringern und Versicherten bereits bekannt und können durch entsprechende Verordnungsänderungen des Bundesrates soweit überhaupt nötig den im
Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen Änderungen angepasst werden. Diese Vorschläge sind weder ein Bedürfnis der PatientinnenlPatienten, noch Ärztinnen/Ärzte, noch Kassen:
Der Bundesrat legt im Erläuterungsbericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, Teil "Managed Care", selbst aufgrund der Wirkungsanalyse zum KVG (Bundesamt für Sozialversicherung, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Wirkungsanalyse KVG: Synthesebericht Bern 2001, Seite 124) dar, dass die besonderen Versicherungsformen in der Schweiz wenig Anklang finden:
- Die Bereitschaft der Versicherten, die Wahl der Leistungserbringer einzuschränken, sei gering.
- Auch hätten die Versicherer die vom KVG eingeräumten Freiräume zur Schaffung von "Managed Care-Modellen“ nur wenig genutzt.
Diese Vorschläge sind nicht marktgerecht:
Der Bundesrat vermag bei keinen der bezüglich den "Integrierten Versorgungsmodellen" vorgeschlagenen Änderungen auch nur annähernd darzulegen, weshalb die Versicherten bzw. die Krankenversicherer aufgrund dieser neu geschaffenen
Möglichkeiten vermehrt zur Förderung von "Managed Care-Modellen“ beitragen sollen. Diese Vorschläge stellen einmal mehr eine unnötige, marktfremde staatliche
Überregulierung im Gesundheitswesen dar:
Es ist offensichtlich, dass mit dieser unnötigen Überregulierung am Ziel eines freiheitlichen Wettbewerbs im Gesundheitsmarkt vollständig vorbeigeschossen wird. Die Arbeitsgruppe scheint mit dem offensichtlich unerschütterlichen Glauben, mit staatlicher Regulierung könne das Marktverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten
verändert werden, ausgestattet gewesen zu sein. Diese Vorschläge leugnen bereits bestehende Marktverhältnisse:
Der Teilbericht verkennt, dass ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte bereits in individuellen Versorgungsnetzen arbeiten. Ohne Vernetzung mit anderen Ärztinnen und Ärzten sowie mit stationären und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen wäre eine funktionierende Versorgung von Patientinnen und Patienten gar nicht
möglich. Diese Vorschläge schaffen Fehlanreize für Ärztinnen und Ärzte:
Die Vorlage zielt darauf ab, durch "Capitation Fee" die wirtschaftliche Verantwortung der Versorgung der Patientinnen und Patienten von den Patientinnen und Patienten sowie Versicherern auf die Ärztinnen und Ärzte zu verlagern. Offensichtlich werden so falsche Anreize im Gesundheitssystem gesetzt:
- Ist es gerechtfertigt, das Einkommen von Ärztinnen und Ärzten dadurch zu erhöhen, dass wirtschaftlich Leistungen Patientinnen und Patienten vorenthalten werden?
- Wie wollen Versicherer durch Verträge mit Ärztinnen und Ärzten die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten garantieren, wenn sie es im heutigen System nicht einmal schaffen, die Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte zu prüfen?
- Welche Aufgabe haben die Versicherer noch, wenn die gesamte wirtschaftliche
Verantwortung für die Durchführung der Krankenversicherung auf die Ärztinnen und Ärzte übertragen wird?
Die Vorlage bringt keine Änderung des Status quo. H+ sieht in der integrierten Ver- H+