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Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 186 pages
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sprechendenPrämienanstiegzu rechnen. Dieser Kostenanstieg würde sich auf drei Jahre verteilen. Wie sich der Einbezug der Investitionskosten in die leistungsbezogenen Pauschalen in einer zweiten Phase auswirkt, ist schwer abschätzbar. Dies, weil
neue Anreize wirksam werden, weil die Umstellung auf leistungsbezogenePauschalen stufenweise erfolgt und auch deshalb, weil die Leistungsfinanzierung erst einsetzen wird, nach dem die Kantone ihre Planung angepasst haben.
5.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Diese Vorlage setzt neue Anreize oder verstärkt jene, die mit dem Inkrafttreten des neuen KVG eingeführt worden sind. Die mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus den erhofften Verhaltensänderungenergeben, lassen sich unmöglich exakt beziffern, Daher werden in diesem Abschnitt die erwartetenVerhaltensänderungen eher beschrieben denn quantifiziert. Lediglich die finanziellen Verschiebungen zwischen den verschiedenen Kostenträgern konnten abgeschätzt werden, indem die neuen Finanzierungsregeln auf die aktuelle Kostensituation im stationären Bereich übertragenwurden.
Mit dieser Revision des Finanzierungssystemsfür Spitäler wird nicht beabsichtigt, die fundamentalen Prinzipien des geltenden Systems in Frage zu stellen. Hingegen sollen mit der Revision gewisse Unklarheiten, die die Funktionsweise des gesetzlich vorgesehenen Systems stören, bereinigt sowie mehrere bereits im System verankerte Anreize zur Kosteneindämmung verstärkt werden. Die daraus resultierende Vereinfachung der Finanzierungsregeln und die bessere Transparenz im stationären Bereich werden es erlauben,die tatsächlichenKosten und Verantwortlichkeitenbesser zu erfassen.Diese Revision soll ihre Wirkung kurz- und mittelfristigentfalten.
Der Markt im Gesundheitswesenist geprägtdurch folgendeSachverhalte:Das An-
gebot bestimmt weitgehend die Nachfrage, und die Preise spielen fÜr die Verbraucher/Versicherten keine direkte Rolle. Aus sozialpolitischen Gründen muss das System zudem der gesamten Bevölkerung den Zugang zu einem qualitativ hochstehenden Pflegeangebotgewährleisten.Im Hinblick auf eine rationelleVerwendung der Ressourcen sprechen diese Fakten dafür, dass der Staat bei der Infrastrukturplanung (Bereitstellung der nötigen Kapazitäten entsprechend dem effektiven Bedarf, kantonsinterneund interkantonaleKoordination) eine führende Rolle übernimmt. Die
Ausweitungder kantonalenSpitalplanungim Hinblick auf die Sicherstellungder
Versorgung aller Versicherten ist daher völlig gerechtfertigt,denn nur so kann die Planung wirksam sein. Durch die Vereinheitlichung der Vergütungsregeln für alle
Spitäler,die auf der kantonalenListe aufgefÜhrtsind, ermöglichtdie Revision die
Gleichstellung von öffentlichen und privaten Spitälern. Im Rahmen des KVG würden in Zukunft für jedes Spital gleiche Bedingungen gelten. Im Idealfall sollten ein-
zig die Markt- und Wettbewerbsregelnbestimmen,wer Zugang zum Markt erhält.
Man könnte es daher bedauern, dass mit der Revision der Einflussbereich des Staates durch die Ausweitung der Mitfinanzierung und die verstärkte Gewichtung der Planung vergrössert wird. Immerhin würde mit der vorgeschlagenen Regelung im festgelegtenRahmen der Tarifwettbewerbverstärkt. In einem "Markt" jedoch, in dem die Nachfrage zu einem grossen Teil angebotsinduziertist und in dem die )9Preise“durch eine Behörde genehmigtoder fixiert sind und der Konsument nicht unmittelbar fÜr die Kosten der konsumierten Leistungen aufkommt, gilt es indessen, die Regeln fÜr die Teilnahme am "Markt" den besonderen Verhältnissen anzupassen.