Rapport sur les résultats
Consultation 2004/48: Loi fédérale sur les identificateurs sectoriels de personne (loi SPIN) · 40 pages
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Q.6 Oui Non Remarques (citations), procédure d’autorisation
ZH wortungsregelungen getroffen werden…
Im Alltag aber wohl wichtiger als die rein rechtlichen Rahmenbedingungen sind die technischen. Damit diese für das Infrastrukturmittel Informatik sinnvoll und kostensparend festgelegt und im Betrieb eingehalten werden können, sind entsprechende Vorbehalte auf Gesetzesstufe nötig (siehe Kommentar E).
FMH Für den von uns geforderten "Sektor Gesundheitswesen" braucht es eine nationale eHealth-
Strategie (siehe 2.). Die sich aus der Integration der ICT ins Gesundheitswesen (eHealth) ergebenden durchgehenden Datenflüsse bedingen eine Klärung der Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen. Die Anschlussverfahren für das Gesundheitswesen müssen im Rahmen der nationalen eHealth-Strategie neu geregelt werden.
FR X La condition de l’existence d’une base légale cantonale permettant le raccordement des registres
de personnes cantonaux ou communaux paraît adéquate au vu des exigences de la protection des données.
GE (x) Le fait que le département fédéral de justice et police décide du raccordement des registres
cantonaux et communaux sur la base d’une analyse du droit cantonal ne nous semble toutefois pas offrir toutes les garanties d’un point de vue juridique. En cas de contestation de la décision du Département, la procédure à suivre n’est pas claire. Des délais de recours et de traitement des contestations devraient être prévus.
GL X …Wie in den Bemerkungen zur Frage 3 ausgeführt, bestehen Register, welche bereits heute
unterschiedlichen Sektoren zugeteilt sind (Bevölkerung, Steuern). Aus diesem Grund erachten wir Artikel 8 als zu einschränkend. Gestützt auf eine kantonale gesetzliche Grundlage müssen Ausnahmen möglich sein.
GR X …in dieser Form klar abzulehnen. Die Lösung erscheint als umständlich und stellt nicht sicher,
dass die entsprechenden Anschlussrechte tatsächlich in jedem Fall gewährt werden.
ICT (x) Es ist ausserordentlich wichtig, dass im Rahmen dieses Anschlussverfahrens klare
Verantwortungsregelungen getroffen werden. Die im Kommentar genannten, nicht ganz einfachen rechtlichen Rahmenbedingungen für die administrativen Zusammenarbeit über die verschiedenen Staatsebenen müssen genau hier zweckmässig geklärt und ergänzt werden.
JU (x) L’efficacité du concept SPIN postule que les raccordements soient autorisés avec un registre
cantonal ou communal de personnes.
KZIV X
LU X …zu einschränkend. Schon heute findet nämlich zwischen Registern, die unterschiedlichen
Sektoren zugeteilt werden sollen (z.B. Einwohner, Steuern), intensive Datenkommunikation statt. Deshalb sollten, gestützt auf eine kantonale gesetzliche Grundlage, Ausnahmen vorgesehen werden.
NE X très peu d'intérêt à ce raccordement, ce qui n'aurait pas été le cas en cas de mise en œuvre d'un
identificateur unique. La lourdeur administrative proposée va à l'encontre de l'efficacité souhaitée.
NW X Grundsätzlich positiv
SBV n/a
SGV (x) Das Verfahren ist recht kompliziert und sollte vereinfacht werden. Fraglich ist, ob die Verknüpfung
mehrere Register auf Kantonsebene rechtwidrig ist. Kantonale Rechtsgrundlagen erlauben bereits heute Register, die verschiedenen Sektoren zugeteilt sind (Bevölkerung, Steuern).
SH x Es ist unberücksichtig geblieben, dass zahlreiche Gemeinden, vor allem kleinere ihre
Einwohnerregister nicht elektronisch führen…
SIK X Die Regelung ist unklar. Da mit sektoriellen Identifikatoren gearbeitet wird, ist das Verfahren
komplex. Es ist insbesondere unklar, unter welchen Bedingungen das Departement einen Anschluss ablehnen kann.
Die Regelung ist ungenügend: Die Verwendung des sektoriellen Identifikatoren „Bevölkerung“ durch die öffentliche Verwaltung muss z.B., als Minimum, unbedingt in diesem Sektor völlig frei sein. Der Erwerb muss dazu zentral für eine Behörde und nicht anwendungs- oder registerbezogen erfolgen können.
Wir empfehlen eher eine Lösung, bei der auf dem zentralen Personenidentifikationsdatenbestand direkt durch eine kantonale/kommunale Applikation Identifikatoren einmal für alle Dienststellen gezogen werden könnten (je Sektor).
SO X …finden wir eine schweizweite einheitliche Lösung mit der Schaffung einer speziellen
verfassungsrechtlichen Grundlage in der BV für sachgerechter.
SP PS n/a (note: surprenant car cela correspond à la solution proposée à 25 OLPD)
SSV X Der Anschlussverfahren ist im Übrigen administrativ aufwändig, ohne aber die Frage des
Vorgehens die Differenz zu regeln. Abzulehnen ist ferner die Auslegung im Kommentar, wonach die Verknüpfung mehrere Register auf Kantonsebene rechtswidrig sei. Gestützt auf kantonale