Rapport sur les résultats
Consultation 2004/48: Loi fédérale sur les identificateurs sectoriels de personne (loi SPIN) · 40 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 30Fedlex · Rapport sur les résultats
Q.5 Oui Non Remarques (citations), droit d’information et de correction
JU x …doit impérativement être prévu dans la loi.
KZIV (x)
LU X …sinnvoll und notwendig.
NE X Même s'il s'agit d'un principe institutionnel fondamental pour les informations associées au
caractère d'identification, nous pensons toutefois qu'il sera pratiquement inutile car le risque d'erreur associé à ces caractères est extrêmement faible. Il nous apparaît par contre important que la procédure s'applique aux données gérées par les sous-systèmes d'information.
NW X Grundsätzlich positiv
SBV Grundsatz…in Ordnung, aber das Verfahrensweg ist unklar…
SGV X …sachlich richtig.
SH X Falls bzw. soweit diese Bestimmung das Selbstverständliche…normieren soll, ist sie unnötig.
SIK (x) Diese Lösung ist erstaunlich, falls die betroffene Person kein Recht hat, ihre 6 Identifikatoren zu
kennen. Sie widerspricht dem Datenschutz. Als Bürger müsste man wissen, welches die persönlichen 6 Identifikationsnummern sind, nicht zuletzt damit man alle gesammelten Informationen in den entsprechenden Registern kontrollieren kann. Eine eindeutige Nummer für alle Register würde gar nicht zu einer solch fragwürdigen Intransparenz führen.
Dazu bleibt unklar, ob die Vergabe aller sektorieller Identifikatoren auf einmal geschieht. Werden nicht alle sektoriellen Identifikatoren auf einmal vergeben ist der Bürger gezwungen, in gewissen Abständen nachzufragen, bis er im Besitz aller persönlicher Personenidentifikatoren ist. Aus administrativer Sicht ein äusserst aufwendiger Vorgang. Da wäre die Abgabe einer eineindeutigen Nummer „für Alles“ doch einfacher, zweckmässiger und besser akzeptiert.
Datenaustausche können und werden ohne die identifizerenden Daten, innerhalb und ausserhalb der jeweiligen Sektoren erfolgen. Ohne Kenntnis seiner Identifikatoren kann der Bürger Missbräuche weder erkennen, noch nachweisen.
Im Art. 12 muss unbedingt festgehalten werden, dass der Bürger Recht auf die Kenntnis aller seiner Identifikatoren hat (ein Vorbehalt für Fälle der Strafverfolgung bleibt möglich).
SO X Den Vorschlag…beurteilen wir als ein Muss.
SP PS X Ce droit est nécessaire.
SSV X Der Vorschlag erscheint uns sachlich richtig.
SVEK X Der Auskunfts- und Berechtigungsrecht der betroffenen Personen…ist üblich und zweckmässig…
Nicht geregelt ist (dies) bei ausländischen Staatsangehörigen, welche nicht im INFOSTAR registriert sind…Wir schlagen vor, dass in Fällen ohne Eintrag im INFOSTAR, und in Anlehnung an das ANAG, der Pass als Urbeleg für die Namensschreibweise als richtig gilt.
SZ X Grundsätzlich sind wir damit einverstanden. Es fehlt allerdings Angaben zur Ablauforganisation
oder beispielsweise zu Berechtigungszeiten. Diese müssten klarer bestimmt werden, handelt es sich doch sowohl für die betroffene Person wie auch für die Register führenden Behörden um einen sehr zentralen Bereich.
TG X Der Vorschlag ist jedoch in administrativer Hinsicht fragwürdig, da das Auskunfts- und
Berechtigungsrecht lediglich für die identifizierdne Merkmale des jeweiligen sektoriellen Identifikationsservers gilt. (note : problème d’une attribution successive des identificateurs qui oblige l’administré à vérifier en plusieurs fois l’exactitude des informations).
TI …A questo riguardo né l’art. 12 cpv. 4 Legge SPIN né il realtivo commento sono chiari in merito al
diritto di rettifica.
UR X Das vorgeschlagene Auskunfts- und Berichtigungsrecht erachten wir als ausreichend und
datenschutzkonform… Die dazu notwendige Anlaufstelle sowie die Fristen für die Berichtigungen sind in einer Verordnung näher zu regeln.
USAM X Im Sinne einer verbesserten Transparenz erachten wir dies als notwendig.
VD (x) Cette proposition est insuffisante concernant l'information. Les habitants devraient être informés
des numéros qui leur sont attribués, ceci en tout cas pour le secteur population.
VS …nous n’avons pas de remarques particulières…
VZIV X …richtig, dass den betroffenen Personen das Recht auf Auskunft über ihre Daten eingeräumt wird,
und dass sie die Berechtigung allfälliger falscher Informationen verlangen können…
ZG (x) Es ist einfacher und kostengünstiger, mit einer eindeutigen Personen-ID Auskunfts- und
Berechtigungssysteme aufzubauen.
ZH (x) …grundsätzlich sinnvoll und vertrauensfördernd…Die notwendige Ablauforganisation sowie
beispielsweise die Berechtigungszeiten sind unklar und müssten in einer Verordnung des Bundes oder aber in einem kantonaler Erlass klarer bestimmt werden, handelt es sich doch um einen sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Register führenden Behörden um einen sehr zentralen Bereich.