Rapport sur les résultats
Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 55 pages
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
dem Bedürfnis der Seniorinnen und Senioren, möglichst lange zu Hause zu
wohnen.
Die Differenzierung (Grundpflege und Behandlungspflege) ist veraltet. Unter-
scheidung zwischen „medizinisch notwendiger" und „medizinisch nicht not-
wendiger" Pflege ist nicht nachvollziehbar. Die Grundpflege ohne Unter-
scheidung muss deshalb unbedingt als kassenpflichtige Leistung im Art. 7
der KLV belassen werden.
Die Kosten für die Behandlungs- und Grundpflege in der Spitex müssen auch
zukünftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen
werden.
Für Heime und Spitex muss eine getrennte Finanzierung eingeführt werden.
Die entsprechenden Finanzierungsmodelle sollten dabei identisch sein.
Beide Modelle im Bereich der Spitex werden nicht funktionieren, wenn die Spitex Bern Klienten zu hohe finanzielle Belastungen selber tragen müssen. Dabei ist
nicht die Rede von den sozial unteren Schichten, sondern von den anderen,
die dem Verzehr ihres Vermögens ausweichen können und werden. Die
meisten Spitex-Klienten können ausweichen. Sie werden mit ihrem Hausarzt
versuchen zu vereinbaren, vermehrt im Spital zu sein und nicht von der Spi-
tex betreut zu werden.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der nächsten 25 Jahre
und der für neue Heime kaum verfügbaren Mittel ist die Schwächung der Spi-
tex ein grosser Fehler.
Die Vorschläge des Bundesrates sind nicht praxisgerecht. Bei beiden Model- Hauslen gewinnen die Krankenkassen zu Lasten der Patientinnen und Patienten. betreuung Das revidierte KVG, welches 1994 vom Volk genehmigt wurde, hat den Soli-
daritätsgedanken ins Zentrum gestellt. Es ist deshalb nicht einzusehen, dass
die Unterscheidungen von Pflegeleistungen im Spital, Heimen oder zu Hause
gemacht werden sollen. Durch die demographische Entwicklung wird der
Staat dereinst sehr froh sein, wenn möglichst viele ältere bzw. alte Leute zu
Hause gepflegt werden können. Es werden kaum genügend Plätze in Hei-
men zur Verfügung stehen, auch wenn schweizweit viel dafür getan wird, um
die Kapazitäten zu erhöhen. Dazu kommt, dass die (Langzelt-) Pflege zu
Hause in der Regel erheblich günstiger zu haben ist als in Heimen und Spitä-
lern. Die Pflege darf nicht zum Luxusgut werden, welches sich nur noch Gut-
betuchte leisten können. Mit den vorliegenden Modellen wird in diese Rich-
tung hin gearbeitet. Zudem ist zu erkennen, dass einmal mehr der Mit-
telstand die Zeche bezahlt, weil massiv auf dessen privates Vermögen zu-
rückgegriffen würde.
Mit der vorgesehenen Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet Stadt Zürich sich der Bundesrat definitiv von der vollen Kostenübernahme der Pflegeleis-
tungen durch das Krankenversicherungsgesetz.
Das Tarifschutzproblem im Pflegeheimbereich gilt es grundsätzlich zu lösen. VAKA Die Anpassung an die Teuerung für alle Tarifstufen sollte im Rahmen einer
Verordnung sichergestellt werden. Der Tarifschutz gemäss KVG ist auf die
Beiträge der Versicherer zu beschränken, damit den Leistungserbringern
keine finanziellen Risiken erwachsen.
Grundsätzlich wäre die Umsetzung des KVG die beste Lösung.
Die Lösung muss, sofern sie im Rahmen des bisherigen Finanzierungssys- VLSS tems erfolgt, durch bessere Abgrenzung der dringend benötigten Pflegeleis-
tungen von weniger dringend notwendigen Leistungen gesucht werden. Letz-
teres mit dem Ziel, dass der Eigenverantwortung und der Übernahme sozia-
ler Verpflichtung im familiären Umfeld wieder vermehrte Bedeutung zu-
kommt.
Leider ist in beiden Modellen nicht oder zu wenig erkennbar, wo die Mecha-
nismen zur Kostensenkung stecken.
Les révisions proposées sont conçues pour favoriser les assureurs maladie MPF au détriment des assurés. Ce projet, au lieu de s’attaquer à des questions
primordiales pour la santé des gens, ne soumet qu’un déplacement des parts