Rapport sur les résultats
Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 55 pages
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
Beide Modelle sind abzulehnen. Bauen auf einem Menschen- und Altersbild Alzheimer auf, welches in Fachkreisen längst überholt ist.
Die Qualität der Langzeitpflege wird entscheidend beeinflusst durch die GQP Qualifikation des Personals. Die GQP plädiert dafür, beim Stand des ge-
gebenen Wissens in unserem Land nicht so zu legiferieren, dass aus fi-
nanziellen Zwängen Resultate zu befürchten sind, die aus ethisch-
moralischen Überlegungen heraus nicht gewollt sein können.
Das ist aber bei den vorgeschlagenen Modellen der Fall. Sanktioniert wird
nämlich in beiden Modellen weitgehend der Status quo. Das gilt auch für die
Dotierung mit diplomiertem Personal.
Mit dieser Sanktionierung des Status quo wird aber in Kauf genommen, dass
die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen an Qualität nicht das
bekommen, was heute möglich wäre.
Modell A Modèle A
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions , propositions Auteurs
Modell A wird von der GDK kategorisch abgelehnt. Die wesentlichen Nachtei- GDK, le sind die fehlende Praxistauglichkeit sowie die finanz- und verteilungspoliti- AI, AR, schen Schwächen. Bereits die Abgrenzung zwischen Behandlungs- und BE, BL, Grundpflege erweist sich heute als schwierig. Die zusätzlich erforderliche Un- BS, GL, terscheidung zwischen alters- oder krankheitsbedingtem Pflegebedarf bei GR, LU, fehlender Behandlungspflege erscheint höchst unglücklich. NE, OW, Aufgrund der Leistungskürzungen zulasten der Personen in einfachen Pfle- SH, UR gesituationen resultiert für die OKP eine Entlastung. In der Bilanz zahlen
OKP und Bund weniger, Kantone und Pflegebedürftige mehr. Mit der NFA
steigt die Last der Kantone zusätzlich.
Zudem hält die GDK es für unannehmbar, im Bereich der Hilflosenentschädi-
gung zur AHV Leistungskürzungen (im Heim) in Erwägung zu ziehen.
Interessant ist indessen die Idee, eine Hilflosenentschädigung zur AHV für
leichte Hilflosigkeit für Pflegebedürftige zu Hause einzuführen. Dieser Ansatz
sollte zur Verbesserung von Modell B unbedingt weiterverfolgt werden.
Gleiche Haltung wie GDK; zudem AG Die Gleichbehandlung von pflegebedürftigen Personen zu Hause und im
Heim ist nicht gewährleistet.
Die Definition von Behandlungspflege erscheint noch nicht griffig genug und BS es stellt sich die Frage, ob sie praxistauglich ist.
Die Einführung einer leichten HE bei zu Hause Wohnenden AHV-
Rentner/innen und die Streichung der HE bei Personen in Pflegeheimen wird
begrüsst. Sie regen eine weitere Reduktion der Karenzfrist auf sechs Monate
an.
Sont opposés au « modèle A » en raison de la part trop large laissée à l'in- FR terprétation, voire à l'arbitraire, dans la distinction entre les situations de
soins dits simples et complexes. Ils tiennent particulièrement à ce que les
soins à domicile restent à charge des assureurs-maladie. Les effets escomp-
tés sur les coûts à charge de l'assurance-maladie sont relativement faibles.
La suppression de I'allocation pour impotents pour les résidants EMS n'est GE pas acceptable.
Il est probable que la mise en oeuvre du modèle A, en I'absence d'une modi-
fication de la LAMal, violerait le principe de la séparation des pouvoirs.
Rejet du modèle, qui se base sur une distinction entre les situations de soins JU complexes à charge des assureurs-maladie et les situations de soins simples
exclues du champ de prestations des caisses maladie. Cette délimitation est