Rapport sur les résultats

Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 55 pages

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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung

Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins

Pflegebedürftigen noch höhere Eigenleistungen an die Pflegekosten. Die

Höhe dieser zusätzlichen Eigenleistungen der Haushalte ist nirgends bezif-

fert.

Die Anreize für häusliche Pflege durch Angehörige und Spitex sind in beiden

Modellen ungenügend.

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet sich der Bundesrat Gemeindedefinitiv vom Grundsatz der vollen Kostenübernahme der Pflegeleistungen verband durch die Krankenkassen. Aus kommunaler Sicht ist dieser Schritt recht

problematisch, denn er führt unweigerlich zu einer Kostenverlagerung auf die

Gemeinden.

Die vorliegenden kurzfristigen Massnahmen im Bereich der Pflegefinanzie- SAG rung können in pragmatischer Betrachtung akzeptiert werden.

Die SAG ist jedoch der Auffassung, dass so schnell wie möglich die langfris-

tige Sicherung und Konsolidierung der Pflegefinanzierung angegangen wer-

den muss, wobei die Schaffung einer minimalen obligatorischen Pflegeversi-

cherung geprüft wird.

Die Vorschläge stellen für pflegebedürftige Mitmenschen einen klaren und VAA unzumutbaren Rückschritt dar.

Die Anzahl von 43'500 Personen, welche eine Hilflosenentschädigung der FASSIS AHV mittelschweren und schweren Grades beziehen, lässt darauf schlies-

sen, dass eine Hilflosigkeit nicht primär alters-, sondern krankheitsbedingt ist.

Die Grundpflege gehört darum zwingend in den Leistungskatalog des KVG.

Zu oft gehen jüngere Behinderte, welche zu Hause leben (wollen), verges-

sen, da Pflege meist mit Altersgebrechen verbunden wird und Behinderung

mit dem Aufenthalt in spezialisierten Behinderteninstitutionen der IV. Dies

geschieht auch im vorliegenden erläuternden Bericht immer wieder.

Aus Gründen der Lebensqualität wie auch aus ökonomischen Überlegungen

heraus sollen weniger stationäre Anstalten gefördert werden, sondern Struk-

turen, in denen der behinderte Mensch in seinem gewohnten Umfeld verblei-

ben kann. Dies muss auch Auswirkungen auf Konzept und Finanzierung der

Langzeitpflege haben.

Grundsätzlich erscheint die Umsetzung des KVG die beste Lösung. VBK Die Umsetzung des KVG in der jetzt gültigen Form wäre nach wie vor die SGG beste Lösung.

Die Fragen rund um die Pflegefinanzierung werden praktisch ausschliesslich SZB im Hinblick auf Personen im AHV-Alter diskutiert. Es darf nicht vergessen

werden, dass eine erhebliche "Minderheit" der pflegebedürftigen Personen

das AHV-Alter noch nicht erreicht hat.

Gegen den Verweis auf die IV wäre nichts einzuwenden, wenn die IV tat-

sächlich die Deckung der Pflegekosten sowie der übrigen Assistenzkosten,

z.B. im Rahmen einer Assistenzentschädigung, übernehmen würde.

Erkennen eine starke Tendenz, die Pflegefinanzierung teilweise an das Be-

darfssystem der EL und damit letztlich an die Kantone zu delegieren. Die Ab-

sicherung des Pflegerisikos muss ihres Erachtens jedoch Bestandteil des na-

tionalen Sozialversicherungssystems bleiben und darf nicht dem Ermessen

der Kantone überlassen werden.

Durch die Mischfinanzierung der Langzeitpflege entstehen ungünstige Kos- Spital Bern tenanreize. Eine Kasse wird so nur ein beschränktes Interesse haben, prä-

ventive Hausbesuche anzubieten.

Weist auf die vor kurzem veröffentlichten medizinisch-ethischen Richtlinien SAMW zur „Behandlung und Betreuung von älteren, pflegebedürftigen Menschen“,

welche in einer interdisziplinären Kommission (mit Vertretern und Vertrete-

rinnen von Geriatrie, Pflege, Heimen, Recht, Ethik und Seniorenorganisatio-

nen) erarbeitet und nach einem breiten Vernehmlassungsverfahren in Kraft

gesetzt wurden.

Es muss dringend darauf geachtet werden, dass die Neuordnung der Pflege-

finanzierung die steigenden Anforderungen quantitativer, vor allem aber auch

qualitativer Art im Bereich der Alterspflege nicht ausser Acht lässt.