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Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 149 pages
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Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung (Modell B)
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom. ..1,
beschliesst :
I
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Bundesgesetzvom 19. März 19653über die Ergänzungsleistungenzur Alters., Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: ArI. :ia Abs. 3
Aufgehoben
2. Bundesgesetz vom 18. März 19944 über die Krankenversicherung:
Art. 19 Abs. 2
2 Sie betreiben gemeinsam mit den Kantonen eine Institution, welche Massnahmen
zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Die Institution misst der Gesundheitsförderungund
Krankheitsverhütungim Alter besondereBedeutung zu. Kommt die Gründung der Institution nicht zustande, so nimmt der Bund sie vor.
1 BBI (...)
3 SR 831.30
4 SR 832.10