Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Kanton Solothurn Die Entflechtung zwischen Kantons- und Bundeszuständigkeit wird begrüsst. Bei
der Umsetzung wird eine starke Führung des Bundes erwünscht. Die Verantwortlichen der neu zu bildenden Organisationseinheiten (SNS und Betriebsorganisationen) sind möglichst bald zu bestimmen und am massgeblichen Aufbau der neuen Betriebs- und Unterhaltsorganisation zu beteiligen.
Kanton Basel-Stadt Bei der Überführung der heute kantonalen Tätigkeiten in die SNS ist sicherzustel-
len, dass kein Know-how-Verlust statt findet (Sicherstellung durch lückenlose Dokumentation und bevorzugte Berücksichtigung bisheriger Mitarbeiter). Die SNS darf sich nicht nur auf den Nationalstrassenbau konzentrieren. Es muss sicher gestellt werden, dass die drei Strassenträger Nationalstrassen, Hauptstrassen und Gemeindestrassen sowie die Verkehrsträger Strasse, öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr aufeinander abgestimmt werden.
Kanton Basel- Auf die Gründung der SNS ist zu verzichten. Operativ soll Ausbau, Unterhalt und Landschaft Betrieb durch das ASTRA geführt werden.
Kanton Schaffhau- wie BPUK
sen
Kanton Appenzell wie BPUK. Es wäre fraglich, ob die SNS eine allfällige Umfahrung Herisau ohne Ausserrhoden genügende Kenntnisse der lokalen Verhältnisse und eine optimale Vernetzung mit
dem Kanton und der Gemeinde realisieren könnte.
Kanton St.Gallen wie BPUK
Kanton Graubünden Auf die Gründung der SNS ist zu verzichten. Die operative Leitung und Ausfüh-
rung beim Betrieb, aber auch die Koordination, Projektierungs- und Bauleitung beim Ausbau und Unterhalt sollen innerhalb des gleichen Perimeters von einer einzigen verantwortlichen Stelle wahrgenommen werden. Die betroffenen Kantone sollen sich zur Übernahme dieser Aufgaben zusammenschliessen und gemeinsam entsprechende Regelungen treffen. Gelingt ihnen das nicht, entscheidet der Bundesrat. Das ASTRA tritt als Bauherr und Werkeigentümer der Nationalstrassen auf und erteilt den Kantonen bzw. den von ihnen gegründeten Betriebsgesellschaften Aufträge für den Ausbau und den Unterhalt (Koordination, Projektleitung) sowie den Betrieb (Leitung, Ausführung). Den Kantonen dürfen wegen der Neuorganisation keine Folgekosten entstehen.
Kanton Aargau Auf die Schaffung einer SNS ist zu verzichten. Eine Anstalt ist unnötig und praxis-
fremd. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kantone würden geschmälert und es würde keine effizienten Prozesse geben. Die operative Steuerung soll zusammen mit den Gebietsverantwortlichen eines erweiterten ASTRA bei den Kantonen bzw. bei Kantonsverbünden liegen, die das Gesamtsystem Verkehr funktionstüchtig zu halten haben.. Gerade die Gewährleistung eines funktionstüchtigen Gesamtverkehrssystems durch die Kantone wird die zentrale Aufgabe der Zukunft sein. Die Entscheidungskompetenz des Bundes soll aber unbestritten bleiben.
Kanton Thurgau Auf die Gründung der SNS ist zu verzichten, weil Leistungsvereinbarungen auch
zwischen ASTRA und den Gebietseinheiten erfolgen können. Für die operative Erledigung von Unterhalt und Betrieb ist die SNS nicht erforderlich. Es besteht die Gefahr, dass über dieses neue Konstrukt die operative Steuerung dem politischen Einfluss auf Bundes- und Kantonsebene entzogen wird. Es sollen die Strukturen im ASTRA verstärkt werden.
Kanton Tessin Die SNS wird abgelehnt (vgl. Bemerkungen zu Art. 49a).
Canton de Vaud Dem Kanton Waadt erscheint es besser, wenn die operativen Aufgaben unter der
Führung des ASTRA anstelle der Anstalt ausgeführt würden. Der Kanton Waadt interessiert sich für die Ansiedlung einer Filiale der SNS.
Kanton Wallis wie BPUK
Eine nationale Anstalt kann die Sicherheit im alpinen Kanton Wallis nicht sicherstellen. Der Umwegverkehr führt im Wallis über die kantonalen Strassen. Die Verantwortlichkeiten müssen daher umso mehr in einer Hand liegen. Die Übernahme der Verkehrsleitung insb. bei Phase Rot durch den Bund würde eine Verdoppelung der Kosten bedeuten.
Canton de Neuchâ- Auf die Schaffung einer Anstalt ist zu verzichten. Gründe: Know-how- und Synertel gieverluste. Wirtschaftlichkeit der Anstalt wird in Frage gestellt. Die Aufgaben
können mittels Leistungsvereinbarung den Kantonen übertragen werden. ASTRA soll operative Führung übernehmen und deshalb auch verstärkt werden.
Canton de Genève Der Staatsrat bezweifelt die Wirtschaftlichkeit einer Anstalt. Die Effizienzgewinne
können nicht im erhofften Mass erreicht werden. Die Umstellung wird erhebliche Know-how-Verluste bringen und Synergien gehen verloren. Die Koordination zwischen den verschiedenen Aufgaben und Leistungsträgern wird komplizierter. Die Umsetzung ist aufwändig in Bezug auf Personal, Zeit und Geld. Auf die SNS soll verzichtet werden. Demgegenüber sind die Strukturen im ASTRA zu verstärken, damit dieses die strategischen und operativen Aufgaben führen kann. Mit einer Anstalt SNS wären verschiedene Aufgaben im Kanton Genf, wie lokale Veranstaltungen, Einsätze der Polizei bei internationalen Kongressen usw.,
schwieriger durchzuführen als heute.
Canton du Jura Verweis auf BPUK
Freisinnige Demo- Die FDP heisst den Auftrag der noch zu schaffenden Anstalt SNS gut. Eine Auskratische Partei der schreibung des operativen Geschäfts sollte aber zumindest geprüft werden.
Schweiz
Christlichdemokrati- SNS wird als zu zentralistische Lösung, die dem Subsidiaritätsprinzip nicht gerecht sche Volkspartei wird, abgelehnt. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist die funktio-
nale Trennung in Strassen von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung in der