Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

flankierenden Massnahmen auf der Schiene gelöst werden. Pendler- und Transitverkehr sind im Verkehrsmanagement integriert zu betrachten. Die Möglichkeit, auch Informationen und Lenkungen des nationalen öffentlichen Verkehrs vorzunehmen sind zentral, weshalb dieses Element zwingend zum nationalen Verkehrsmanagement gehört.

Kanton Graubünden Ein umfassendes Verkehrsmanagement durch den Bund wird nicht möglich sein,

da die entsprechenden Massnahmen vor Ort ohnehin durch die kantonale Verkehrspolizei zu ergreifen und diese mit Auswirkungen auf das übrige Strassennetz abzustimmen sind. Eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird deshalb auch in Zukunft unumgänglich bleiben. Für den Kanton Graubünden ist unabdingbar, dass er weiterhin auf der San Bernardino Achse die Federführung bei Entscheidkompetenzen hat. Der Errichtung einer nationalen Verkehrinformationszentrale wird zugestimmt.

Bei Massnahmen des Bundes, die Auswirkungen auf den Verkehr auf kantonalen Strassen haben, dürfen diese nur in Absprache mit den Kantonen ergriffen werden. Speziell in Agglomerationen ergeben sich Situationen, in denen ein Stau auf der Nationalstrasse einer Umleitung durch Siedlungen vorzuziehen ist. Dabei spielen nicht nur Aspekte der Belästigung, sondern auch der Sicherheit eine Rolle. Auf eine Kostenpflicht der Kantone für bezogenen Leistungen des Verkehrsdatenverbundes und der Verkehrsmanagementzentrale ist zu verzichten. Andernfalls müsste der Bund für die Information der kantonalen Stellen ebenfalls entschädigungspflichtig werden.

8.3. Verkehrsmanagement Schweiz

Alle Kantone, die hierzu eine Stellungnahme abgegeben haben (21), begrüssen im Grundsatz ein nationales Verkehrsmanagement. Im Ergebnis ist praktisch eine einheitliche Zustimmung zur Verkehrslenkung auf den Nationalstrassen (nicht aber auf den anderen Strassen, soweit diese für das Management auf den Nationalstrassen von Bedeutung sind) sowie zur Verkehrsinformation, einschliesslich des Verkehrsdatenverbundes, auszumachen. Bezüglich Verkehrsleitung und -steuerung beanspruchen die Kantone mit weit überwiegender Mehrheit ein mehr oder weniger grosses Mitspracherecht. Kontrovers wurde die Aufteilung Verkehrsmanagement und Enforcement beurteilt: während die einen eine Trennung nicht für möglich halten, ist dies für andere zwingend (sieben Kantone).

Von den Bundesratsparteien befürworten die FDP, SPS und CVP grundsätzlich die vorgeschlagene Lösung, die CVP verlangt aber beim Verkehrsmanagement ein Mitspracherecht der Kantone, weil Verkehrsbehinderungen auf Nationalstrassen häufig auch Auswirkungen auf das übrige Strassennetz haben. Demgegenüber lehnt die SVP die Neuregelung ab. Ihrer Meinung nach ist das Ziel der Lösung nicht nur die Verflüssigung des Verkehrs, sondern vielmehr seine Einschränkung und Behinderung.

Von den übrigen Vernehmlassern stimmen die economiesuisse, die SBB, der VöV, der SFR und Auto-Schweiz der Vorlage - teilweise mit Einschränkungen - zu. Das Centre Patronal und der SGV lehnen das Vorhaben ab. Die ASTAG und TCS stimmen insoweit zu, als dass nur eine Optimierung der Verkehrsflüsse angestrebt wird.

Weiter wird verlangt (neun Kantone, BPUK), dass die Aufwändungen für Ereignisdienste und Polizei durch den Bund zu finanzieren sind.

Tabelle 22 Anträge zum Bereich „Verkehrsmanagement Schweiz“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

MinVG Art. 7 Kanton Schaffhausen wie BPUK

Schweizerische Bau-, Es ist richtig, dass Verkehrsmanagement und die Verkehrsinformation aus-Planungs- und Um- drücklich erwähnt werden.

weltdirektorenkonfe-

renz

MinVG Art. 8 Schweizerische Bau-, Bst. f kann einfacher gehalten werden; Verkehrsmanagementzentrale und Planungs- und Um- Verkehrsdatenverbund müssen nicht ausdrücklich erwähnt werden.

weltdirektorenkonfe-

renz

MinVG Art. 10 Kanton Schaffhausen wie BPUK

Schweizerische Bau-, Bestimmung ist zweckmässig. Damit können im Rahmen von VM-CH koordi-Planungs- und nierte Massnahmen mitfinanziert werden.

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