Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

Kanton Appenzell Grundsätzlich wie BPUK

Ausserrhoden

Kanton St.Gallen Grundsätzlich wie BPUK. Zudem: Die kantonale Notrufzentrale, die von der

Kantonspolizei betrieben wird, sollte für Notschaltungen (Feuer im Tunnel,

Unfallgrossereignis, usw.) den direkten Zugriff auf das Verkehrssteuerungssystem der Verkehrsmanagementzentrale haben.

Kanton Aargau VM-CH hat sich ausschliesslich auf die Nationalstrassen zu beschränken.

Sofern die Verkehrsbeeinflussung Auswirkungen auf das übrige Strassennetz hat, sorgt da VM-CH für die Koordination der notwendigen Massnahmen mit den regionalen Verkehrszentren. Die Beeinflussung des Verkehrs auf anderen Strassen sowie des Parksuchverkehrs ist alleinige Sache der regionalen Verkehrszentralen.

Kanton Tessin Die Zuständigkeit des Bundes für die strategische Führung des Verkehrsma-

nagements wird nicht bestritten. Eine übertriebene Zentralisation und eine "top down"-Führung wird aber abgelehnt. Das System Strasse muss durch kantonale oder regionale Organisationen gemanagt werden in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Verkehrsmanagementzentrale. Das ASTRA überträgt die Aufgaben Vekehrslenkung, Verkehrsleitung und -steuerung mittels Leistungsaufträgen den Kantonen.

Kanton Wallis Die Kompetenzen des Bundes sollen sich auf die strategischen Entscheide in

Bezug auf das Verkehrsmanagement und die Verkehrsinformation beschränken. Dazu braucht es keine SNS. Demgegenüber müssen die operativen Entscheide in der Hand der Kantone bleiben. Nur diese können die Koordination zwischen den verschiedenen Strassen (National-, Kantons- und Gemeindestrassen) sicherstellen und im Ernstfall rasch reagieren.

Canton de Genève Verweis auf Bemerkungen zu NSG Art. 56 ff.

Canton du Jura wie BPUK

Freisinnige Demokra- Die Übernahme des Verkehrsmanagement und der Verkehrsinformation findet tische Partei der vollumfängliche Zustimmung. Es wird ausdrücklich begrüsst, dass im Rahmen Schweiz von Leistungsvereinbarungen Aufgaben und Funktionen im Bereich Manage-

ment und Information Kantonen oder Dritten übertragen werden können und dass damit Know-how genutzt werden kann, das aufgrund der heutigen Lösung entstanden ist.

Christlichdemokrati- Grundsätzlich ist die CVP mit den vorgeschlagenen Lösungen in den Bereische Volkspartei chen Verkehrsmanagement und Verkehrsinformation einverstanden. Nicht

einverstanden ist die CVP mit den Bestimmungen, soweit diese von einer Schaffung der SNS ausgehen. Verkehrsbehinderungen auf Nationalstrassen haben häufig Auswirkungen auf das übrige Strassennetz, weshalb eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auch in Zukunft unumgänglich sein wird. Gefordert wird deshalb ein Mitspracherecht der Kantone beim Verkehrsmanagement. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Bund Massnahmen, welche Einfluss auf den Verkehr auf kantonalen Strassen haben, nur in Absprache mit den betroffenen Kantonen ergreifen kann.

Schweizerische Die SVP lehnt die vorgeschlagene Lösung ab. Ziel des Entwurfes sei nicht nur Volkspartei die Verflüssigung des Verkehrs, sondern vielmehr seine Einschränkung und

Behinderung. Inakzeptabel ist das Ansinnen des Bundes, das Verlagerungsziel mittels politisch motivierter Verkehrskontrollen erreichen zu wollen. Abgelehnt wird auch die Kompetenz zur Beeinflussung des Parksuchverkehrs, zum Management des ruhenden Verkehrs und der Fahrtberechtigungen. Abgelehnt wird in diesem Rahmen die Bestrebungen zur Umwidmung der Zweckbindung der Mineralölsteuererträge, umso mehr, wenn Private durch staatliche Angebote konkurrenziert werden sollen. Verkehrstelematik kann die Verkehrsprobleme nicht lösen. Die SVP erwartet ein Gesamtkonzept.

Sozialdemokratische Die vorgeschlagenen Massnahmen gehen - abgesehen von der Anstalt SNS - Partei der Schweiz grundsätzlich in die richtige Richtung. Trennung von Verkehrsmanagement

und Enforcement wird begrüsst. Die Schwerverkehrskontrollen sollen konsequent umgesetzt werden. Abs. 2 Bst. b ist deshalb verbindlicher zu formulieren: "Er gibt Empfehlungen … ." Im Weiteren soll eine neue Bestimmung Abs. 2 Bst. c die Berücksichtigung der Umweltdaten aufnehmen: "Der Bund ordnet Massnahmen an, die geeignet und nötig sind, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen sowie dem Schutz der Umwelt dienen."

Eidgenössisch- Zustimmung, Verkehrsmanagement und Verkehrsinformation sind Be-

Demokratische Union triebsaufgaben, die vom Bund übernommen werden sollen.

economiesuisse Zustimmung zur Kompetenz des Bundes zur Verkehrslenkung auf National-

strassen bei schweren Störungen. Die Kompetenz ist auf den Verkehrsfluss und -sicherheit zu beschränken. Abs. 2 Bst. b ist zu streichen. Die Bundeskompetenzen sind bei der SNS anzusiedeln. Die Konzepte zur Verkehrslenkung sowie zur Verkehrsleitung und -steuerung sind präziser und einfacher zu definieren. Die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen bei der Rampenbewirtschaftung müssen klar gesetzlich geregelt werden. Bei der Verkehrsinformation soll sich der Bund auf die Koordination der heute bestehenden Systeme beschränken. Die Schaffung eines eigenständigen Verkehrsdatenverbund wird abgelehnt, die Aufgabe kann die SNS übernehmen. Es sind objektive Daten zu sammeln, nicht aber Umweltdaten, die von der Verkehrsmenge und Örtlichkeiten abhängen. Eine verstärkte kantonale Zusammenarbeit bei der Sammlung der Daten ist zu prüfen. Die Kosten müssen

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