Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

haushaltsneutral" sein. Die Kosten müssen über das ordentliche Nationalstrassenbudget abgerechnet werden.

Centre Patronal Die Verkehrstelematik darf nicht als Wundermittel betrachtet werden, da sie

keine Verhaltensänderung beim Automobilisten bewirkt. Eine Verkehrsmanagementzentrale macht für die Verkehrslenkung Sinn; es erscheint aber zweifelhaft, dass eine einzige Zentrale lokale Massnahmen zur Leitung und Steuerung des Verkehrs auf dem ganzen Netz trifft. Die heutigen Verkehrsleitzentralen sind beizubehalten, weil sie auch oft für die technischen Anlagen zuständig sind. Die neue Zentrale soll sich deshalb auf das Nötigste beschränken. Der Sinn eines Verkehrsdatenverbundes wird nicht gesehen; die Viasuisse kann die Aufgabe ebenso ausführen. Im Gesamten gesehen ist die Vorlage abzulehnen.

Schweizerischer Ablehnung wie CP sowie Hinweis auf Stellungnahme FRS.

Gewerbeverband

Schweizerische Bun- Grundsätzliche Zustimmung. Für die Betreiber anderer Verkehrsträger soll die desbahnen Beteiligung aber kostenlos sein, sofern die für die Verkehrsinformationen

erforderlichen Daten dem Verkehrsdatenverbund und der Verkehrsmanagementzentrale unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die SBB stellt die Informationen zur Betriebslage und zum Streckenzustand unabhängig von den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmungen zur Verfügung. Zudem verbleiben den SBB die Kosten für die Verkehrsinformation auf ihrem eigenen Netz - im Gegensatz zu den Kantonen, die künftig keine Kosten für die Verkehrsinformation auf den Nationalstrassen mehr haben.

Touring Club Schweiz Wie ASTAG. Der TCS unterstützt die Direktvergabe der Verkehrsinformation

an die Viasuisse, im Rahmen eines Leistungsauftrages. Mit einer solchen Direktvergabe können massiv Kosten für den Aufbau und Betrieb eingespart werden. Die notwendigen Kompetenzen sind bei der Viasuisse vorhanden.

Verband öffentlicher Grundsätzliche Zustimmung. VöV regt an, die Viasuisse mit der Verkehrsin-Verkehr - Union des formation zu beauftragen. Die SBB soll keine Entschädigung bezahlen müstransports publics - sen, soweit sie für den ganzen öV die Informationen kostenlos der Viasuisse Unione dei trasporti bzw. der ins Auge gefassten SNS zur Verfügung stellt. Abs. 8 ist wie folgt zu pubblici ändern: "… können. Für die Betreiber anderer Verkehrsträger soll die Beteili-

gung aber kostenlos sein, sofern die für die Verkehrsinformationen erforderlichen Daten dem Verkehrsdatenverbund und der Verkehrsmanagementzentrale unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden."

Schweizerische Ar- Das bisherige Verkehrsmanagement hat sich insbesondere am Gotthard beitsgemeinschaft für bewährt und soll über eine Leistungsvereinbarung weiter geführt werden.

die Berggebiete

Schweizerische Bau-, Die Zuständigkeit von VM-CH hat sich strikte auf den Nationalstrassenperime-Planungs- und Um- ter zu beschränken. Sofern die Verkehrsbeeinflussung Auswirkungen auf weltdirektorenkonfe- Netze anderer Bertreiber hat, sorgt VM-CH für eine entsprechende Koordinatirenz on der Massnahmen. Eine Überordnung der nationalen Zentrale bzw. eine

Unterordnung der regionalen Zentralen wird abgelehnt, da die Gefahr besteht, dass die nationale Zentrale wegen Unkenntnis lokaler Ereignisse falsche Eingriffe macht. Abs. 1 ist entsprechend anzupassen.

Die Verkehrsleitung und die Verkehrssteuerung erfolgt durch den Ausbau bestehender und den Aufbau neuer regionaler Verkehrsmanagementzentralen unter der Verantwortung der Kantone und Regionen im Auftrage des Bundes. Der Bund fördert diesen Aufbau, auch finanziell. Die Kompatibilität zwischen diesen Zentralen ist durch den Bund zu koordinieren. Die regionalen Zentralen sollen soweit möglich zusätzlich flächendeckend das Verkehrsmanagement für das gesamte regionale Strassennetz und gegebenenfalls auch weitere regionale Verkehrsträger betreiben. Auf eine Beeinflussung des Parksuchverkehrs und auf das Management des ruhenden Verkehrs ist auf nationaler Ebene zu verzichten (Ausnahme Ausstellplätze für den internationalen Schwerverkehr). Das VM-CH gehört zum Aufgabenbereich des Bundes und ist direkt unter die Verantwortung des ASTRA zu stellen. Die Leistungen des VM-CH für die Bereiche Verkehrsinformation und -management sind gegen Entschädigung auch für Drittbetreiber zu ermöglichen.

Die Trennung des Verkehrsmanagement und Enforcement ist für den Bereich Nationalstrassen umzusetzen und empfiehlt sich auch für den regionalen Bereich.

Die Aufwändungen für alle Ereignisdienste auf den Nationalstrassen einschliesslich den präventiven Massnahmen (Polizei) sind durch den Bund zu entschädigen.

Polizeidienst und regionale Verkehrsmanagementzentralen sind entsprechend der zukünftigen Betriebsabschnitte der Nationalstrassen aufeinander abzustimmen.

Die Zuständigkeit VM-CH für die Nationalstrassen hat gleichzeitig mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Nationalstrassen an den Bund zu erfolgen. Eine realistische Zeitplanung ist durch das ASTRA bis Ende 2005 aufzuzeigen.

Autogewerbe-Verband wie FRS

der Schweiz

iniziativa da las alps Bund soll keine Kompetenzen auf anderen als Nationalstrassen haben und

auch keinen Einfluss auf den Parkverkehr nehmen können. Eine multimodale

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