Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Freisinnige Demokra- Stimmt der Neuregelung zu.
tische Partei der
Schweiz
MinVG Art. 13 Kanton Bern Zustimmung zum Verteilschlüssel. Es müssen jedoch genügend Mittel zur Verfü-
gung gestellt werden. Möglicherweise muss eine Jahresquote von 5% gefordert werden.
Kanton Schwyz Verweis auf Stellungnahme BPUK
Kanton Nidwalden Der Verzicht auf eine konkrete Lösung der Finanzierung von schwer finanzierba-
ren Einzelprojekten ist zu bedauern, weil er Rechtsunsicherheit schafft. Die Auswirkungen des Verzicht sind deshalb beim Verteilschlüssel für die Globalbeiträge besser zu berücksichtigen. Eine spätere Veränderung des im Rahmen der NFA-Überlegungen bestimmten Verteilschlüssels für die Globalbeiträge ist abzulehnen. Mit dem Sachplan Verkehr und damit mit der Umklassierung von Hauptstrassen werden sich massgebliche Änderungen bei der Mittelverteilung ergeben, die zu Lasten der Rand- und Bergkantone gehen dürften. Der Verteilschlüssel ist daher für die Hauptstrassen-Globalbeiträge nach Vorliegen des Netzbeschlusses derart neu zu bestimmen, dass gegenüber der Mittelverteilung, welche der NFA zugrunde gelegt wurde, unter Berücksichtigung des gesamten Strassenbereiches keine neuen Benachteiligungen entstehen.
Kanton Glarus Ohne genehmigten Sachplan Verkehr sowie mit der noch ungelösten Frage der
Agglomerationspolitik besteht Rechtsunsicherheit. Der neue Verteilschlüssel kann dazu führen, dass Randregionen mit kleinem Verkehrsaufkommen benachteiligt werden; Gewichtsfaktor "Höhenlage und Bergstrassencharakter" kann zu einem für den Kanton Glarus ungenügendem Ergebnis führen. Der Verteilschlüssel ist deshalb nach Vorliegen des Netzbeschlusses derart neu zu bestimmen, dass gegenüber der NFA-Mittelverteilung im gesamten Strassenbereich keine Benachteiligungen entstehen. Der Lärmschutz an bestehenden Hauptstrassen ist bei der Festlegung der Globalbeiträge angemessen zu berücksichtigen.
Kanton Zug Die Änderungen sind ohne genehmigten Sachplan Verkehr schwierig zu beurtei-
len. Mit dem Kriterium "Verkehrsstärke" werden die Mittel vermehrt in die Kantone mit grossen Verkehrsmengen fliessen, die aber neu zusätzlich auch mit Mitteln für den Agglomerationsverkehr rechnen können. Eine spätere Veränderung des im Rahmen der NFA-Überlegungen bestimmten Verteilschlüssels für die Globalbeiträge (z. B. im Rahmen von "dopo avanti") ist abzulehnen. Der Schlüssel für die Verteilung der Globalbeiträge Hauptstrassen ist nach Vorliegen des Netzbeschlusses neu zu bestimmen. Es sollen gegenüber der Mittelverteilung, welche der NFA zu Grunde gelegt wurde, keine neuen Benachteiligungen entstehen.
Kanton Basel-Stadt Der Verzicht auf die schwer finanzierbaren Einzelprojekte wird bedauert, ist aber
akzeptierbar. Die Lösung der Globalbeiträge mit den vorgeschlagenen Kriterien wird begrüsst. Damit steigt die langfristige Planungssicherheit und der Handlungsspielraum. Die Lösung wird aber nur akzeptiert, wenn der Bund dafür genügend Mittel zur Verfügung stellt. Es sollen dafür 5% der zweckgebundenen Mittel gesetzlich vorgeschrieben werden. Sollte der Sachplan Verkehr das Netz der Strassen von nationaler Bedeutung vergrössern, so muss auch die Quote erhöht werden.
Kanton Basel- Beim Schlüssel für die Zuteilung der Globalbeiträge sind die finanziellen Auswir-Landschaft kungen beim Verzicht auf die Unterstützung der schwer finanzierbaren Einzelpro-
jekte entsprechend zu berücksichtigen. Für die Festlegung des Verteilschlüssels muss zuerst der Netzbeschluss vorliegen. Sollte im Hinblick auf das Inkrafttreten der NFA ab 1.1.08 eine Anpassung des Verteilschlüssels zu ungunsten der Hauptstrassen ins Auge gefasst werden, ist dies strikte abzulehnen.
Kanton Schaffhausen wie BPUK
Kanton Appenzell wie BPUK. Es muss mit allen Mitteln versucht werden, den Zubringer Appenzeller-Ausserrhoden land ins Nationalstrassennetz oder Grundnetz zu bringen.
Kanton Appenzell Der Weg über die Aufnahme ins Nationalstrassennetz für die Realisierung von Innerrhoden schwer finanzierbaren Einzelprojekten dürfte für Hauptstrassen mit kleineren und
mittleren Verkehrsfrequenzen nur bedingt offen stehen. Der Verzicht auf die Unterstützung schwer finanzierbarer Einzelprojekte muss beim Schlüssel für die Verteilung der Globalbeiträge besser berücksichtigt werden.
Nach Vorliegen des Netzbeschlusses muss der Schlüssel für die Verteilung der Globalbeiträge Hauptstrassen unter Berücksichtigung des gesamten Strassenbereiches in dem Sinne neu bestimmt werden, dass gegenüber der Mittelverteilung, welche der NFA zu Grunde gelegt wurde, keine neuen Benachteiligungen entstehen. Eine Veränderung des Verteilschlüssels für die Globalbeiträge zu Ungunsten der Hauptstrassen wird abgelehnt.
Kanton St.Gallen Wie BPUK.
Kanton Graubünden Die stärkere Gewichtung des Verkehrsaufkommens bevorzugt die Flachlandkan-
tone, die zudem Gelder für den Agglomerationsverkehr erhalten. Der Verzicht auf die schwer finanzierbaren Einzelprojekte benachteiligt tendenziell die Rand- und Bergregionen. Die Lösung mit einer allfälligen Aufnahme einer Strecke ins Bundesstrassennetz ist nicht zielführend. Im Gegensatz zu den Agglomerationskantonen, die echte Chancen haben, dass gewisse Strecken ins Bundesstrassen- oder mindestens Ergänzungsnetz aufgenommen werden, besteht in den Berggebieten die Gefahr, dass gewisse Strecken sogar aus dem Hauptstrassennetz gestrichen werden (Passstrassen). Die schwer finanzierbaren Einzelprojekte sollen deshalb separat und ohne Kürzung der Globalbeiträge an die Hauptstrassen finanziert