Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Schweizerischer Gleiche Haltung wie economiesuisse.
Arbeitgeberverband
- Union patronale
suisse
Schweizerischer Stimmt der Neuregelung zu.
Fischerei-Verband
Schweizerische Stimmt der Neuregelung zu.
Bau-, Planungs- und
Umweltdirektoren-
konferenz
JungsozialistInnen Schliesst sich der Stellungnahme der SP Schweiz an.
Schweiz
Fédération des Dans le domaine de l'offre de base, la longueur du cours d'eau n'est pas toujours Entreprises Roman- un indicateur pertinent. Certains torrents, de quelques hectomètres seulement,
des peuvent être très dangereux.
8.8. Agglomerationsverkehr
Während die Regelung, wonach der Bund den Agglomerationsverkehr mitfinanziert, im Allgemeinen gutgeheissen wird, sind andere Vorschläge im Bereich des Agglomerationsverkehrs umstritten. Insbesondere der Betrag von 30 bis 40 Millionen Franken für die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs löst Vorbehalte aus. Dabei haben sich zwei Lager gebildet: Das eine Lager (AGVS, ACS, TCS, VSIG, FRS) erachtet diesen Betrag als Höchstgrenze mit der Begründung, dass die Ablehnung des Gegenentwurfs zur Avanti-Initiative durch das Volk in allen Teilen zu respektieren sei. Das andere Lager (BS, NE, SG, KöV) erachtet im Gegensatz dazu diesen Betrag als zu knapp oder ungenügend, um die Agglomerationen im Bereich Verkehr angemessen zu entlasten. Deshalb wird von den Kantonen St. Gallen und Neuenburg sowie von der KöV eine wirkungsvolle Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund über den Verkehrsfonds „dopo avanti“ gefordert.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer stimmen der Neuregelung im Agglomerationsverkehr nur unter der Bedingung zu, dass der Verkehrsinfrastrukturfonds möglichst schnell realisiert wird. Zum Verkehrsinfrastrukturfonds werden verschiedene Einzelanträge gestellt, die an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden können.
Einige Vernehmlassende verlangen, dass sich der Umfang der Bundesbeiträge auf Investitionen in den öffentlichen Verkehr und in den Langsamverkehr beschränkt. Andere fordern wiederum, dass auch Beiträge an betriebliche Infrastrukturen bzw. Betriebsbeiträge vorzusehen sind.
Die Meinungen in Bezug auf die Agglomerationsdefinition gehen auseinander und reichen von Anträgen, die eine Beschränkung auf wenige grosse Agglomerationen vorsehen bis hin zu einer Öffnung für alle Regionen sowie einen Einschluss aller Kantonshauptorte. Mehrheitlich wird aber die Definition des BfS begrüsst, die von (heute) 50 Agglomerationen und 5 isolierten Städten ausgeht.
Zudem weren viele Einzelanträge zu den Kriterien für die Beurteilung sowie zur Priorisierung der Programme (Art. 17d MinVG) gestellt.
Vereinzelt wird verlangt, mit den erforderlichen Trägerschaften keine neue Staatsebene einzuführen. Die heutigen Strukturen nach Raumplanungsgesetz sollen massgeblich bleiben. Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband verlangt zudem, dass neben den Beiträgen an die Trägerschaften auch direkte Beiträge an Eisenbahninfrastrukturen geleistet werden können.
Verschiedentlich wird angemerkt, dass es sinnvoller gewesen wäre, wenn die Agglomerationsproblematik aus der NFA-Vorlage herausgenommen und separat behandelt worden wäre, da es sich nicht um eine Neuregelung der Aufgabenteilung und Finanzierung handle sondern um eine neue Aufgabe.
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