Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 2. Vermessung

Kanton Graubünden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung mit Vorbehalt zu.

Beantragt wird, dass der Bund bei strategisch wichtigen Tätigkeiten, für die ein hohes nationales Interesse besteht (Fertigstellung der Ersterhebung sowie flächendeckende Einführung der Numerik), weiterhin massgebliche Beiträge ausrichten kann. Im Gegenzug könnten die Abgeltungssätze bei den weniger bedeutenden Tätigkeiten der Amtlichen Vermessung (Überführung von bereits numerisch vorhandenen Operaten in einen neuen Standard) reduziert werden.

Begründung: Die Reduktion der Abgeltungssätze wird als problematisch erachtet, da mit der relativ geringen finanziellen Beteiligung des Bundes die Gefahr besteht, dass gewisse Kantone die Realisierung der Amtlichen Vermessung zurückstellen oder nicht mehr gemäss den strategischen Grundlagen umsetzen. Dem Bund wird ein wesentliches Führungs- und Steuerungsinstrument entzogen, und seine Stellung als Partner in der Verbundaufgabe Amtliche Vermessung wird geschwächt. Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.

Canton de Vaud Le Canton de Vaud constate que la modification du droit fédéral envisagée induit

une charge supplémentaire pour le budget cantonal estimée à CHF 1 mio par année à compter de 2008. Ce montant est susceptible d'augmenter car une partie des numérisations préalables seront remplacées par des mensurations. La modification du droit envisagée ne nécessitera pas d'adaptation de la législation cantonale concernée. Par ailleurs, le principe des contrats de prestations est en vigueur depuis 1998. Ainsi, la modification proposée dans ce domaine aura essentiellement un impact financier dû à la réduction des subventions fédérales.

Canton de Genève Le nouveau règlement est approuvé.

Freisinnige Demokra- Stimmt der Neuregelung zu.

tische Partei der

Schweiz

Christlichdemokrati- Stimmt der Neuregelung zu.

sche Volkspartei

Schweizerische Es muss eine verstärkte Aufgabenverschiebung an die Kantone überprüft werden. Volkspartei Zudem wird die Daseinsberechtigung der eidgenössischen Vermessungsdirektion

in Frage gestellt, da die Schweiz weitgehend vermessen ist.

Evangelische Volks- Stimmt den Neuerungen zu.

partei der Schweiz

economiesuisse Le nouveau règlement est approuvé.

Schweizerischer Gleiche Haltung wie economiesuisse.

Arbeitgeberverband -

Union patronale suisse

Schweizerisches Verzichtet auf eine Stellungnahme.

Bundesgericht

Eidgenössisches Verzichtet auf eine Stellungnahme.

Versicherungsgericht -

Sozialversicherungs-

abteilung des Bundes-

gerichts

ZGB Art. 39 SchlT / Kanton Basel- Die Bezeichnung "Werte für die Bemessung der Projektpauschalen" (FVAV) wird FVAV Landschaft bemängelt. Stattdessen sollte die geläufigere Bezeichnung "Prozentsätze" ver-

wendet werden.

Zudem soll den folgenden Punkten gebührend Beachtung geschenkt werden:

1) Die Aufgabenteilung ist konzeptionell und logisch (noch) nicht abschliessend und klar geregelt. Die Ziele und damit verbunden die Zielaufgaben (Begriffe) müssen detaillierter formuliert werden. Hingegen ist die Kostentragung wie in Art. 39 SchlT ZGB vorgesehen, einfach geregelt. Die im Abs. 2 Art. 39 SchlT ZGB stipulierte gemeinsame Kostentragung von Bund und Kantonen darf wohl nicht als zu gleichen Teilen verstanden werden.

2) Struktur und Aufbau der neuen FVAV unterscheiden sich nicht sehr vom bestehenden Bundesbeschluss über die Abgeltung der Amtlichen Vermessung. Eine Überlegung in Richtung der anzustrebenden Verbesserung der Effizienz, Effektivität und Anreizstruktur wird nicht erkannt. Die Bearbeitungsverfahren sind vollumfänglich übernommen und mit zwei neuen ergänzt worden, was den neuen Gegebenheiten zu wenig Rechnung trägt.

3) Im Kanton Basel-Landschaft dominiert bis zur Fertigstellung der AV93 die Erneuerung der Vermessungswerke und im Bereich Nachbearbeitung des AV93- Standards die besondere Anpassung der AV von aussergewöhnlich hohem nationalen Interesse (= Anpassung der AV-Daten gemäss DM.01 der Version 23 auf die Version 24). Der aktuelle Aufwand und die Kosten für Letzteres sind zwar noch

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