Rapport sur les résultats
Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages
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Vernehmlassung
T.eilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Anderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie
Prämienverbilligungen durch Beiträge der öffentlichen Hand sind ein dringendes sozi- SGB/USS ales Korrektiv zum System der Kopfprämien, welche die finanzielle leistungsfähigkeit der Versicherten nicht berücksichtigen. Wie die Studien des BSV (Balthasar,
1998, 2000, 2002) über die Wirkung der Prämienverbilligung der Kopfprämien in den Kantonen zeigen, existieren zwischen den Kantonen grosse Unterschiede. Das Sozialziel wird in zahlreichen Kantonen nicht erreicht. Das heutige System hat insbesondere die Situation der Rentnerinnen verschlechtert. Auch bei den Familien und Einelternfamilien ist die Belastung zu hoch, da auch sie - wenn in einem geringeren Mass als Rentnerinnen - mit einer Erhöhung der Prämienlast konfrontiert waren.
Der SGB begrüsst den Vorschlag eines differenzierten Sozialziels für Versicherte in "bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen" (Eigenanteil von Familien max. zwisehen 2-10 Prozent des Einkommens, bei den restlichen Personen 4-12 Prozent). Es sind Ressourcen in dem Mass zur Verfügung zu stellen, damit das Sozialziel auch wirklich erreicht wird. Ein Sozialziel nützt nichts, wenn die Mittel nicht vorhanden sind. Deshalb beantragen wir einen Verzicht auf die Plafonierung der dafür zur Verfügung gestellten Mittel.
Im übrigen sind wir immer noch der Ansicht, dass die Kinderprämien generell erlassen werden sollten. Dadurch würden viel weniger Haushalte von den individuellen Verbilliounoen oemäss Sozialziel abhängig.
Der Schweizerische Gewerbeverband setzt sich weiterhin für ein Krankenversiche- SGV/USAM rungssystem ein, welches zumindest partiell über Kopfprämien zu finanzieren ist.
Dass sich ein derartiges System angesichts der enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre nur noch mittels Prämienvergünstigungen für ausgewählte Bevölkerungsschichten aufrecht erhalten lässt, nehmen wir als unerfreuliches Faktum hin. Wir legen aber grossen Wert darauf, dass dieses Prämienvergünstigungssystem nicht zu einem Fass ohne Boden verkommt, welches einen zusehends grösseren Anteil der öffentlichen Finanzen verschlingt. Zudem darf dieses System nicht dazu führen, dass für die betroffenen Personengruppierungen jeglicher Anreiz für eine kostenbewusste Inanspruchnahme medizinischer Leistungen verloren geht.
Das gewählte neue Modell zur Berechnung der Ansprüche auf Prämienvergünstigunen erscheint uns reichlich kompliziert. Die gewählten Bandbreiten sind dermassen gross, dass zwischen den einzelnen Kantonen wohl weiterhin grosse Unterschiede existieren werden.
Wir anerkennen die Notwendigkeit der Prämienverbilligung als soziales Korrektiv der economie-Kopfprämie. Wir fordern jedoch, dass die Prämienverbilligung ausgabenneutral um- suisse gesetzt wird, da die einmalige Erhöhung der Bundesbeiträge um 200 Millionen und die jährliche Zunahme der Bundesbeiträge um neu 3% anstatt wie bisher 1.5% im Widerspruch stehen zu den Bemühungen der Haushaltssanierung. Daher ist eine Verstärkung des Bundesengagements strikte abzulehnen. Unsere Forderung steht zudem im Einklang mit dem bundesrätlichen Leitbild zur Schaffung von Rahmenbedingungen für mehr Wachstum. So verlangt das Leitbild, dass die Schweiz in Zukunft innerhalb der OECD-Ländern zu den Ländern mit den tiefsten Staats-, Fiskal- und Abgabequoten gehören soll.
Im Interesse einer klaren Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen auch im Gesundheitswesen soll die Prämienverbilligung möglichst allein ige finanzieile Sache der Kantone werden, wobei dies zwischen Bund und Kantonen haushaltsneutral zu erfolgen hat (Kompensation z.B. ~.urch einen erhöhten Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer). Dabei wird der Ubergang vom Giesskannenprinzip zu einer bedarfsgerechteren Subjekthilfe ermöglicht. Die Kantone sind infolge ihrer Möglichkeit, nach regionalen Unterschieden bzw. Präferenzen zu differenzieren, am besten geeignet, die Kosten in den Griff zu bekommen.
Gewisse gesamtschweizerische Vereinheitlichungen erachten wir als sinnvoll, so z.B. die Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlagen des für den Prämienanspruch massgebenden Einkommens.
Die EiQenverantwortunQ, die der Bundesrat insbesondere mit der Vorlaqe über die