Rapport sur les résultats

Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de Ja loi sur /'assurance-maladie et

modification de /'ordonnance sur /'assurance-maladie

les prestations de soins ne seraient plus accordees en cas de cessation de paiement des primes alors que certains assureurs mettent des mois pour rembourser ce qu'elles doivent aux assures sans encourir le moindre reproche.

En outre, les subventions non reclamees par les cantons devraient rester dans le pot commun et augmenter ainsi la repartition entre les cantons qui en ont un urgent besoin.

Die geltende unsoziale Kopfprämienfinanzierung erfordert ein wirksames Prämien- SPS verbilligungssystem und die Verankerung eines Sozialziels das seinen Namen verdient. Die SP-Gesundheitsinitiative wurde im Abstimmungskampf mit dem Argument, dass mit der 2. KVG-Revision ein wirksames Sozialziel realisiert wird, vehement bekämpft. Der Vorschlag des Bundesrates löst das Sozialziel mit dem gewählten Modell und den Mitteln die er dafür zur Verfügung stellen will ungenügend ein. Der Vorschlag wird deshalb von der SP Schweiz abgelehnt.

Das vorgeschlagene föderalistisch aufgebaut~ Modell zementiert die Ungleichbehandlung betroffener Bevölkerungsgruppen. Uber die Anspruchsberechtigung

entscheidet nach wie vor nicht die tatsächliche wirtschaftliche Lage einer Person,

einer Familie, sondern der Wohnsitz. Es wird weiterhin 26 verschiedenen Lösungen geben, weil im vorgeschlagenen Modell die Einkommenskategorien, die Höchsteinkommensgrenzen und die Referenzprämien kantonal unterschiedlich festgelegt werden können. Dieser föderalistische Aufbau widersetzt sich einer nationalen Strategie zur Armutsbekämpfung, weshalb die SP Schweiz das Modell nicht unterstützen kann. Notwendig ist vielmehr ein System das in der ganzen Schweiz gleich zur Anwendung kommt und der betroffenen Bevölkerung Klarheit und Sicherheit vermittelt auch dann, wenn Betroffene - zum Beispiel infolge Stellenwechsel bei der Arbeit - in einen andern Kanton ziehen müssen. In einer Zeit in welcher hohe Mobilitätsbereitschaft vorausgesetzt und erwartet wird sind auch sozialpolitische Entscheide diesen Gegebenheiten anzupassen. Zudem lehnen wir es ab, dass eine Höchsteinkornmensgrenze festgelegt wird, weil damit das mit dem Bandbreitenmodell festgelegte Sozialziel in seiner Wirkung geschwächt wird.

Vorschlag: Das unsoziale Kopfprämiensystem verlangt ein wirksames Sozialziel. Die SP Schweiz fordert deshalb die schweizweite Einführung des "Bündner-Modells".

Damit auch dieses Modell die Wirkung eines glaubwürdigen Sozialziels entfalten kann sind die Bundesmittel um 500 Millionen zu erhöhen und jährlich der

Kostenentwicklunq im Gesundheitswesen anzupassen.

Die Prämienverbilligung ist an sich unbestritten. Die ursprüngliche Forderung der SVP SVP bei der 2. KVG-Revision, wonach sie Bund und Kantone proportional an der Kostensteigerung zu beteiligen haben, muss jedoch wieder gefordert werden.

Da die Kantone mit ihren stationären Einrichtungen nicht unwesentlich zur Kostensteigerung im Gesundheitswesen beitragen, sind sie in diese durch sie verursachten Mehrkosten einzubinden. Hier fehlt ein entsprechender direkter Vorschlag in der Gesetzesvorlage.

Das gleiche gilt für den Bund im "Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung". Die Basis 2005 mit 2584 Mio. Franken ist diskutierbar. Die Steigerung muss jedoch an den durch den Bund verursachten Mehrkosten angepasst werden und nicht theoretischen Steigerungsraten.

Die Kinderprämie ist ein Wettbewerbselement und soll deshalb vom Staat nicht einqeschränkt werden

La reduction des primes aide les assure-e-s de condition modeste et les familles a FRC faire face a leur obligation. C'est un correctif indispensable au systeme de prime par tete qui ne tient aucune campte de la capacite financiere des assure-e-s. La FRC soutient son principe et souhaite son developpement. Elle estime toutefois que le projet soumis a consultation n'est pas assez genereux puisqu'il prevoit que les cantons octroient des aides aux menages lorsque les primes representent entre 2 et 10% du revenu lorsqu'il s'agit d'une famille et entre 4 et 12% dans les autres cas.

Les limites suoerieures sont trop elevees oour atteindre le but social vise.