Rapport sur les résultats

Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consu/tation

Revisions partielles de Ja loi sur /'assurance-ma/adie et

modification de /'ordonnance sur l'assurance-maladie

grosser Selbstbehalt der Versicherer (40%} und eine zu hohe Eintrittsschwelle (20'000 Eure) die Wirksamkeit der Risikoteilung stark eingeschränkt hat. Die Schwelle der „Hochrisiken dürfte daher nicht zu hoch anqesetzt werden.

Die heutige Form des Risikoausgleichs hat nicht verhindert, dass die kt Krankenversicherer eine Risikoselektion zum Schaden von älteren und kranken Menschen vornehmen. Die Konsumentenorganisationen haben dem Bundesamt für Gesundheit zu dieser Thematik einen Brief gesandt. Deshalb verlangen wir, dass die Verlängerung um 5 Jahre von Regeln begleitet werden , welche die Versicherer dazu bringen, sich von der unqerechten Risikoselektion abzuwenden.

Le systeme introduit par voie d'arrete en 1993 et integre au droit ordinaire Centre patroavec l'entree en vigueur de la LAMal n'est pas conteste dans son princi- nal pe. II constitue une mesure permettant a la fois de promouvoir la concurrence entre les eaisses et d'eviter des phenomenes tels que la chasse aux «bons risques ».

Nous soutenons des lors la prolongation pour cinq ans , sans amenagements nouveaux, du systeme actuellement en vigueur, tout en relevant que certaines ameliorations pourraient lui etre aooortees.

II sistema attuale di compensazione dei rischi non ha permesso di evitare acsi, FRC la selezione dei rischi praticata da alcuni assicuratori a scapito degli assicurati meno giovani e malati. Gli esempi sono numerosi e dimostrano ehe il sistema di compensazione ha bisogno di correttivi. A questo proposito ricordiamo la recente lettera inviata dalle associazioni consumereste all'UFSP.

Se non si intendono introdurre modifiche chiediamo ehe la proroga di 5 anni dell'attuale sistema sia accompagnata da direttive precise all'attenzione degli assicuratori malattia affinche rinuncino alle pratiche di se lezione dei rischi ehe penalizzano in modo inaccettabile alcune categorie di assicurati.

Unter dem gültigen Risikoausgleich haben die Krankenversicherungen H+ primär Risiken selektioniert. Das heisst, teure Patienten werden abgeschoben oder nicht aufgenommen. Dies geht unter anderem aus einem im März veröffentlichten Papier der OECD hervor. Der Risikoausgleich ist deshalb so zu verbessern, dass die durch die Einheitsprämien bedingten Fehlanreize reduziert werden. Dies insbesondere auch darum, weil den Krankenversicherern mit verschiedenen Massnahmen und geplanten Neuerungen im Rahmen des Vernehmlassungspakets weitere lnstrumente zur möglichen Risikoselektion gegeben werden sollen. Erwähnt seien hier insbE::>ondere die durch die Krankenversicherungen geforderte systematische Ubermittlung von Diagnosen auf Rechnungen und die Aufhebung des Vertragszwangs im ambulanten Bereich. Da die Risikoberechnung als eine der Kernaufgaben und -kompetenzen von Versieherungen gilt, stellt sich die Frage, ob die einzelnen Parameter für den Risikoausgleich überhaupt einheitlich festgelegt werden müssen. So wäre unserer Ansicht nach als alternatives Instrument des Risikoausgleichs denkbar, dass jede Versicherung jährlich einen festzulegenden Anteil der Patientinnen und Patienten vorgängig für den Risikoausgleich melden kann. Die Zahlungen für diese Patientinnen und Patienten erfolgen durch den Risikopool, wobei ein genügender Selbstbehalt weiterhin über die Versicherung läuft, damit ein gutes Fallmanagement gewährleistet bleibt. Eine Verbesserung des Risikoausgleichs muss sofort an die Hand genommen werden. Vorschlag:

105 Abs. 1 Zweiter Satz (neu): Der Bundesrat kann weitere Kriterien aufnehmen