Rapport sur les résultats
Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 37Fedlex · Rapport sur les résultats
Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie
Wir sind mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, den Risiko- Pro Senectuausgleich um fünf Jahre zu verlängern. In der Zwischenzeit sollen Alterna- te tiven (beispielsweise die Schaffung eines steuerfinanzierten Hochkostenpools bzw. die Subventionierung kostenintensiver Behandlungsfälle) geprüft und dem Parlament unterbreitet werden.
Die Risikokriterien sind auszuweiten, der Schweregrad der Morbidität ist SVBG einzuschliessen.
Die Verlängerung des Risikoausgleichs ist grund~ätzlich zu begrüssen, OKKV eine Aufhebung dieses Instruments würde beim OKKV hohe Kosten nach sich ziehen. Wie sich aus den Unterlagen des Bundesrates ergibt, haben sich seit Einführung des Risikoausgleichs vor 10 Jahren die Untersch iede der Risikostruktur in den verschiedenen Kassen nicht verringert. Offenbar vermochte die Freizügigkeit einen Risikoausg leich nicht herbeizuführen. Somit bleibt nach dieser langen Zeitspanne festzustellen, dass dieses Instrument unbestritten und unerlässlich ist. Daher schlagen wir vor, auf die Befristung zu verzichten und den Risikoausgleich definitiv in das KVG aufzunehmen. Zudem würden wir eine Ergänzung der Kriterien Alter und Geschlecht mit weiteren Indikatoren (z.B. Diagnosen) begrüssen. Dadurch könnte das System des Risikoausgleichs verfeinert und damit eine Annäherung an das effektive Risiko erzielt werden.
Auch aus einem weiteren Grunde ist die Definition des Risikoausg leichs zu ergänzen: Mit dem Swiss-DRG-Projekt wird ein gesamtschweizerisches Fallpreispauschalen-System für die Abgeltung von stationären Leistungen angestrebt. Gemäss (ambitiösem) Einführungsplan soll per 1. Januar 2007 auf Swiss-DRG umgestellt werden. Als eine der Hauptforderungen für die Einführung haben wir in verschiedenen Gremien das Vorhandensein eines einem solchen System angepassten Risikoausgleichs (mit morbiditätsorientierten Elementen) gefordert. Wird nun der ,,alte" Risikoausgleich unverändert um fünf Jahre verlängert, ist aus unserer Sicht eine flächendeckende Einführung vor dem Jahr 2010 nicht anqebracht.
Cette solution a ete adoptee lorsque les « petites » caisses-maladie exis- MPF taient encore. Avec la compensation actuelle des effectifs, il serait judicieux d'examiner si une compensation se justifie encore. Si oui, ce serait reconnaTtre l'echec de la concurrence entre les assureurs qui devait equilibrer ces risques . D'ailleurs, l'autorisation donnee par votre Office de creer ou de laisser subsister des groupes d'assureurs, plus ou moins autonomes, au sein de la meme societe (Helsana qui a cree 2 nouvelles entites d'assurances ou le groupe Mutuel qui comprend 17 assurancesmaladie) fausse la concurrence que vous continuez a soutenir malgre son inadequation a ce secteur d'activite.
Wir unterstützen die Verlängerung des Risikoausgleichs. Dieser scheint SAEB uns im geltenden System der Krankenversicherung im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb unabdingbar. Unseres Erachtens wäre es gar sinnvoll, den Risikoausgleich defin itiv ins Gesetz aufzunehmen und nicht nur befristet fortzuführen. Was die bestehenden Ausgleichskriterien (Alter, Geschlecht) betrifft, so vermögen diese dem effektiven Kostenrisiko für die Versicherer nur partiell gerecht zu werden. Insbesondere jüngere Mensehen mit einer behandlungsintensiven chronischen Krankheit werden kaum richtig erfasst, weshalb es nicht erstaunt, dass Berichte bekannt werden von Versuchen einzelner Versicherer, solche Versicherte zu einem Kassenwechsel zu bewegen. Wir sind uns zwar bewusst, dass es nicht ganz einfach ist, den Gesundheitszustand als Ausgleichskriterium zu erfassen und abzugrenzen, sind aber etwas überrascht, dass sich in der Vorlaqe kein Hinweis auf die bisheriqen Abklärunqen zu dieser Thematik