Rapport sur les résultats
Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie
findet.
Eine Alternative zur Verfeinerung des Risikoausgleichs könnte auch darin bestehen, eine Rückversicherungslösung für gewisse kostenintensive
Fälle gesetzlich zu verankern (Idee des Hochkostenpools). Wir meinen,
dass dieser Weg weiter abgeklärt werden müsste.
Le rapport evoque la prise en campte, non realisee dans ce projet, de VASOS/ "l'etat de sante" comme un element qui pourrait etre un facteur interve- FARES nant dans la compensation des risques entre assureurs. Nous tenons a
preciser d'emblee que cette piste de recherche est, pour nous, a rejeter.
La prise en campte de ce risque par les assureurs serait totalement en
contradiction avec le caractere d'assurance obligatoire de base de la LA-
Mal, Oll ce risque ne doit pas etre pris en campte; au contraire de ce qui
se passe dans les assurances-maladie complementaires oll il est pris en
campte par les assureurs. Dans la LAMal, les assureurs et la gestion de
la compensation des risques ne doivent pas avoir acces a un type de
donnees personnelles tel que "l'etat de sante".
Einfrieren der Pflegetarife (Übergangsbestimmung)
Gel des tarifs de soins (Dispositions transitoires)
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, SUQQestions, propositions Auteurs
Die Zielsetzung, die Pflegetarife bis zur Neuordnung der Pflegefinanzierung unter An- Al passung der beiden oberen Pflegebedarfsstufen einzufrieren, ist grundsätzlich zu unterstützen. Damit kann der Bundesrat weiterhin weit unter den Vollkosten liegende
Rahmentarife für die Pflege zu Hause und in Heimen vorschreiben. Allerdings ist es
notwendig, dass die Tarifbegrenzung auf Pflegeheime beschränkt wird. Auch erwartet die Standeskommission, dass die beiden oberen Bedarfsstufen nach BESA an die
reellen Kosten angepasst werden, bevor die Tarife eingefroren werden.
Parallel zur Tarifeinfrierung ist es unabdingbar, dass die in diesem Bereich bestehende Tarifschutzkontroverse gelöst wird. Streitig ist nämlich bereits bei der geltenden Lö-
~ung, wer bis zum Zeitpunkt der nach dem KVG grundsätzlich vorgesehenen vollen
Ubernahme der Pflegekosten für die Differenz zu tieferen Rahmentarifen aufzukom-
men hat. Der Tarifschutz für die über den Beitrag der Versicherer hinausgehenden
Pflegekosten hat ausdrücklich zu entfallen. Nur damit wird es gelingen, endlose neue Rechtsprozesse zu verhindern und gegebenenfalls Rückforderungen in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken zu Lasten der Kantone auszuschliessen.
Der Bundesrat wird weiterhin unter den Vollkosten liegende Rahmentarife für die Pfle- AR ge zuhause und in Heimen vorschreiben können. Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit diesem Vorschlag einverstanden, sofern mittels einer Ergänzung der vorgelegten Obergangsbestimmung Klarheit geschaffen wird, dass für die über den Beitrag der
Versicherer hinausgehenden Pflegekosten der Tarif~_chutz nicht gilt, um __eine Kostenverlagerung auf die öffentliche Hand zu vermeiden. Uberdies muss die Ubergangs-
massnahme auf Pflegeheime beschränkt bleiben. Ein Einfrieren der Pflegetaxen für
die ambulante Krankenpflege zu Hause wäre insofern unverhältnismässig, als sich
dort kein analoger Kostenschub zu jenem in den Pflegeheimen abzeichnet.
Nach dem erläuternden Bericht besteht die Absicht, die Rahmentarife der oberen zwei Pflegebedarfsstufen, die auch gemäss Beurteilung des Bundesrates zu tief sind, zu
erhöhen. In diesem Zusammenhang werden Ausführungen über das Ausmass der
vorgesehenen Erhöhung vermisst. Es wird davon ausgegangen, dass die Rahmentarite für die dritte Pflegebedarfsstufe auf mindestens 40 bis 70 Franken und für die vier-