Rapport sur les résultats

Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consu/tation

Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-maladie et

modification de /'ordonnance sur /'assurance-maladie

Spitäler wird im Grundsatz begrüsst. Anders als vorgesehen beantragen wir indes-

sen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre (bis Ende Jahr 2006) sondern min-

destens bis 31. Dezember 2008, nachdem die aufgrund der bisher mit tiefgreifenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gemachten Erfahrungen gezeigt haben,

wie schwierig es ist, traqfähiqe Konsenslösunqen zu finden.

Wir sind mit der Verlängerung einverstanden, beantragen aber eine Verlängerung LU um mindestens 3 Jahre. Die ~.nnahme, die neue Spitalfinanzierung trete in 3 Jahren in Kraft, ist sehr optimistisch. Uberdies sollte die Abfolge der Rechnungsbegleichung im dBG präzisiert werden: Zuerst bezahlt die Grundversicherung, dann die Kantone und zuletzt die Zusatzversicherung.

Die Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 21. Juni 2002 wird begrüsst. SG Anders als vorgesehen beantragen wir indessen eine Verlängerung nicht nur um

zwei Jahre, sondern mindestens bis 31. Dezember 2008, nachdem bisherige Erfahrungen mit tiefgreifenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gezeigt haben,

wie schwierig es ist, tragfähige Konsenslösungen zu finden.

Eine allfällige Erweiterung des Geltungsbereiches dieses dringlichen Bundesge-

setzes (beispielsweise auf die Privatspitäler) müssten wir entschieden ablehnen.

Die Verlängerung des Dringlichen Bundesgesetzes vom 21 . Juni 2002 zur Begren- SH zung der kantonalen Beiträge an die innerkantonalen stationären Behandlungen von Patientinnen und Patienten in den Halbprivat- und Privatabteilungen der öffentlichen und subventionierten Spitäler wird im Grundsatz begrüsst. Anders als vorgesehen

beantragen wir indessen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre, sondern min-

destens bis Ende 2007, nachdem die bisher gemachten Erfahrungen gezeigt haben,

wie schwierig es ist, tragfäh ige Konsenslösungen für ein grundlegend modifiziertes

Spitalfinanzierunqssvstem zu finden.

Die Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes wird unterstützt. Der Zeithorizont sz bis 2006 ist allerdings strittig, da sehr kurz bemessen .

Die anrechenbaren Kosten Im Spitalbereich sind zuwenig klar defin iert und bedürfen dringend einer Regelung auf Gesetzesstufe. Das Augenmerk ist Insbesondere auf

die Abgrenzung von ambulanten und stationären Leistungen zu richten wie auch auf die für die OKP-Versicherung anrechenbaren Investitionen. Die Investitionskosten

sind zurzeit ausgeschlossen, und dieser Umstand belastet die Kantone zu Gunsten

der Krankenversicherer. Die neue Regelung wird starke Kostenverschiebungen

verursachen. Da ~is heute keine exakten Angaben über deren Umfang vorliegen,

sollten zwinqend Uberqanqsfristen vorqesehen werden.

Die Verlängerung des Dringlichen Bundesgesetzes zur Begrenzung der kantonalen TG Beiträge an die innerkantonalen stationären Behandlungen von Patientinnen und

Patienten in den Halbprivat- und Privatabteilungen der öffentlichen und subventio-

nierten Spitäler wird im Grundsatz begrüsst. Anders als vorgesehen beantragen wir

indessen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre (bis Ende Jahr 2006) sondern

mindestens bis 31 . Dezember 2008, nachdem die aufgrund der bisher mit tiefgrei-

fenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gemachten Erfahrungen gezeigt haben. wie schwieriq es ist, traqfähiqe Konsenslösunqen zu finden.

Einer unveränderten Verlängerung des dBG gemäss Regelung für 2004 stimmen wir UR zu, damit ein Vollzugschaos vermieden wird. Die vorgeschlagene Geltungsdauer bis Ende 2006 erachten wir aber als zu kurz.

Die Verlängerung des Dring lichen Bundesgesetzes zur Begrenzung der kantonalen ZH Beiträge an die innerkantonalen stationären Behandlungen von Patientinnen und

Patienten in den Halbprivat- und Privatabteilungen der öffentlichen und

subventionierten Spitäler begrüssen wir im Grundsatz. Anders als vorgesehen

beantragen wir indessen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre (bis Ende Jahr

2006), sondern mindestens bis 31. Dezember 2008, nachdem die auf Grund der

bisher mit tief greifenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gemachten

Erfahrungen gezeigt haben, wie schwierig es ist, tragfähige Konsenslösungen zu

finden.