Rapport sur les résultats
Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consu/tation
Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-maladie et
modification de /'ordonnance sur /'assurance-maladie
Spitäler wird im Grundsatz begrüsst. Anders als vorgesehen beantragen wir indes-
sen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre (bis Ende Jahr 2006) sondern min-
destens bis 31. Dezember 2008, nachdem die aufgrund der bisher mit tiefgreifenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gemachten Erfahrungen gezeigt haben,
wie schwierig es ist, traqfähiqe Konsenslösunqen zu finden.
Wir sind mit der Verlängerung einverstanden, beantragen aber eine Verlängerung LU um mindestens 3 Jahre. Die ~.nnahme, die neue Spitalfinanzierung trete in 3 Jahren in Kraft, ist sehr optimistisch. Uberdies sollte die Abfolge der Rechnungsbegleichung im dBG präzisiert werden: Zuerst bezahlt die Grundversicherung, dann die Kantone und zuletzt die Zusatzversicherung.
Die Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 21. Juni 2002 wird begrüsst. SG Anders als vorgesehen beantragen wir indessen eine Verlängerung nicht nur um
zwei Jahre, sondern mindestens bis 31. Dezember 2008, nachdem bisherige Erfahrungen mit tiefgreifenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gezeigt haben,
wie schwierig es ist, tragfähige Konsenslösungen zu finden.
Eine allfällige Erweiterung des Geltungsbereiches dieses dringlichen Bundesge-
setzes (beispielsweise auf die Privatspitäler) müssten wir entschieden ablehnen.
Die Verlängerung des Dringlichen Bundesgesetzes vom 21 . Juni 2002 zur Begren- SH zung der kantonalen Beiträge an die innerkantonalen stationären Behandlungen von Patientinnen und Patienten in den Halbprivat- und Privatabteilungen der öffentlichen und subventionierten Spitäler wird im Grundsatz begrüsst. Anders als vorgesehen
beantragen wir indessen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre, sondern min-
destens bis Ende 2007, nachdem die bisher gemachten Erfahrungen gezeigt haben,
wie schwierig es ist, tragfäh ige Konsenslösungen für ein grundlegend modifiziertes
Spitalfinanzierunqssvstem zu finden.
Die Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes wird unterstützt. Der Zeithorizont sz bis 2006 ist allerdings strittig, da sehr kurz bemessen .
Die anrechenbaren Kosten Im Spitalbereich sind zuwenig klar defin iert und bedürfen dringend einer Regelung auf Gesetzesstufe. Das Augenmerk ist Insbesondere auf
die Abgrenzung von ambulanten und stationären Leistungen zu richten wie auch auf die für die OKP-Versicherung anrechenbaren Investitionen. Die Investitionskosten
sind zurzeit ausgeschlossen, und dieser Umstand belastet die Kantone zu Gunsten
der Krankenversicherer. Die neue Regelung wird starke Kostenverschiebungen
verursachen. Da ~is heute keine exakten Angaben über deren Umfang vorliegen,
sollten zwinqend Uberqanqsfristen vorqesehen werden.
Die Verlängerung des Dringlichen Bundesgesetzes zur Begrenzung der kantonalen TG Beiträge an die innerkantonalen stationären Behandlungen von Patientinnen und
Patienten in den Halbprivat- und Privatabteilungen der öffentlichen und subventio-
nierten Spitäler wird im Grundsatz begrüsst. Anders als vorgesehen beantragen wir
indessen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre (bis Ende Jahr 2006) sondern
mindestens bis 31 . Dezember 2008, nachdem die aufgrund der bisher mit tiefgrei-
fenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gemachten Erfahrungen gezeigt haben. wie schwieriq es ist, traqfähiqe Konsenslösunqen zu finden.
Einer unveränderten Verlängerung des dBG gemäss Regelung für 2004 stimmen wir UR zu, damit ein Vollzugschaos vermieden wird. Die vorgeschlagene Geltungsdauer bis Ende 2006 erachten wir aber als zu kurz.
Die Verlängerung des Dring lichen Bundesgesetzes zur Begrenzung der kantonalen ZH Beiträge an die innerkantonalen stationären Behandlungen von Patientinnen und
Patienten in den Halbprivat- und Privatabteilungen der öffentlichen und
subventionierten Spitäler begrüssen wir im Grundsatz. Anders als vorgesehen
beantragen wir indessen eine Verlängerung nicht nur um zwei Jahre (bis Ende Jahr
2006), sondern mindestens bis 31. Dezember 2008, nachdem die auf Grund der
bisher mit tief greifenden Umstellungen im Spitalfinanzierungssystem gemachten
Erfahrungen gezeigt haben, wie schwierig es ist, tragfähige Konsenslösungen zu
finden.