Rapport sur les résultats

Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

premier temps, rembourser les médicaments achetés à l'étranger, pour autant bien sûr que les pharmacies suisses puissent aussi s'approvisionner hors territoire helvétique ?

La FRC craint qu'en acceptant le projet, on ne puisse plus reculer, que les résultats soient faussés, que l'opacité du système augmente encore.

La FRC est en revanche très favorable à la création de régions suisses, voire même extra-territoriales en ce qui concerne la médecine de pointe.

Die kontrollierte Lockerung des Territorialitätsprinzips wird begrüsst. Kf teilt die kf Meinung, dass damit die Kosten gesenkt werden können, ohne eine unkontrollierte Mengenausweitung zu provozieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten umfassend und transparent über die neuen Möglichkeiten informiert werden.

Der SBV kann die sanfte Öffnung grundsätzlich unterstützen. SBV Er würde generell befürworten, wenn das heute geltende Territorialitätsprinzip etwas flexibler gehandhabt werden könnte. In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass sich Versicherte aus den Grenzregionen teilweise im nahen Ausland behandeln lassen möchten. Die daraus resultierenden Kosten wären in vielen Fällen deutlich tiefer.

Der SGB kritisiert das Vorgehen und hat inhaltliche Bedenken gegen die vorge- SGB sehene Aufweichung des Territorialitätsprinzips: Planungs- und Steuerungskompetenzen müssen zwingend gewährleistet sein.

Bei der Beanspruchung ausländischer Kliniken ist eine unkontrollierte Mengenausweitung zu befürchten. Dies trifft nicht nur bei einer generellen Lockerung zu, sondern auch bei einer (regional) begrenzten Lockerung, sofern diese nicht klar gesteuert werden kann. Für die Planung der Kapazitäten ergeben sich mit dem vorgeschlagenen Modell Probleme: Um eine Mengenausweitung durch ausländische Kapazitäten zu verhindern, müssen die Kapazitäten insgesamt geplant und im Inland entsprechend abgebaut werden können. Für die Ausweitung im Ausland geht die Delegationsnorm (sowohl bei den Pilotprojekten, wie auch beim neu geplanten Art. 34. Abs. 2) an den Bundesrat. Dies steht im Widerspruch zur heutige geltenden Kompetenzregelung, wo die Kantone für eine bedarfsgerechte Spitalplanung verantwortlich sind.

Der SGB erachtet in der Spitalplanung generell eine Stärkung der Steuerungs- und Planungsmechanismen für notwendig. Das neu sowohl Kantone wie der Bund bei der Spitalplanung involviert sind, hält der SGB für kontraproduktiv.

Die Einführung wettbewerblicher Elemente kann nur unter der Voraussetzung vergleichbarer Rahmenbedingungen funktionieren. Inwiefern diese zwischen den Spitälern in der Schweiz und jenen im Ausland gewährleistet sind (bezüglich Leistungsfinanzierung, Qualität und vor allem Anstellungsbedingungen) ist ungeklärt.

Für die Aufnahme auf die Spitalliste müssen für die Kantone sowohl die Wirtschaftlichkeit, aber auch die Garantie einer hohen Qualität gewährleistet sein.

Wenn Schweizer Spitäler oder andere Leistungserbringer mit Institutionen im Ausland konkurrieren müssen, dann geraten voraussichtlich als erstes die Anstellungsbedingungen und Löhne der Personals, insbesondere der unteren und mittleren Kategorien, unter Druck oder die Qualität der Versorgung wird gesenkt. Beides ist weder im Interesse der Patient/innen noch der Allgemeinheit.

Der SGB wehrt sich dagegen, dass ein falscher Wettbewerb ausgetragen wird, ohne dass die Auswirkungen der beabsichtigten Einsparungen auf die Qualität der