Rapport sur les résultats

Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

Leistungen und insbesondere die Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen geklärt sind. Die vorgesehenen Pilotprojekte widersprechen dem Gesetz.

Die Lockerung des Territorialitätsprinzips lehnt der SGV zum heutigen Zeitpunkt SGV ab. Hinter der anvisierten Lockerung steht die Absicht, den Wettbewerb unter den Leistungserbringern zu fördern. Gegen dieses Ansinnen opponiert der SGV nicht grundsätzlich. Ein fairer Wettbewerb bedingt aber, dass allen Beteiligten gleich lange Spiesse eingeräumt werden. Hinsichtlich dieses zentralen Erfordernisses weist unser Gesundheitswesen aber nach wie vor gravierende Mängel auf. Bevor es den Wettbewerb durch den Einbezug ausländischer Leistungserbringer zu verstärken gilt ist es aus Sicht des SGV unerlässlich, dass der Wettbewerb innerhalb des eigenen Landes durch den Abbau stossender Marktverzerrungen gerechter ausgestaltet wird. Des Weiteren gilt es mit hoher Priorität dafür zu sorgen, dass die kantonalen Schranken innerhalb des eigenen Landes abgebaut werden. Erst wenn die Schranken im Binnenmarkt abgebaut wurden, macht es Sinn, einen gewissen Abbau von Schranken gegenüber dem Ausland ins Auge zu fassen.

Eine Lockerung des Territorialitätsprinzips wäre auch nur dann zu verantworten, wenn vorgängig sichergestellt worden ist, dass die ausländischen Leistungserbringer den gleichen Qualitätsanforderungen zu genügen haben wie die schweizerischen.

Ob sich die Gesundheitskosten mit der Lockerung des Territorialitätsprinzips tatsächlich senken liessen, ist fraglich. Die Gefahr von Mengenausweitungen wird als erheblich eingeschätzt.

Die SKS begrüsst es, dass die gesetzliche Grundlage für Pilotversuche geschaffen SKS wird. Diese sollen aufzeigen, ob eine kontrollierte Lockerung des Territorialprinzips Sinn macht. Auf keinen Fall darf es zu einer Mengenausweitung kommen.

Die Verstärkung von Managed Care Modellen wäre hierzu die einfachste und am besten geeignete Massnahme. Solange diese Forderung nicht erfüllt ist, müssen allfällige Pilotprojekte strikte auf das Kriterium der Mengenausweitung hin geprüft und gemessen werden. Die SKS erhofft sich von diesen Versuchen auch mehr Klarheit, ob der vermehrte Wettbewerb auch tiefere Preise generiert und wie sich dies auf die Qualität der Leistungen auswirkt.

Eine Einschränkung auf bestimmte Leistungen (Medikamenten, Analysen und medizinische Mittel und Gegenstände) und Regionen wird begrüsst. Hier ist es möglich, je nach Ausgestaltung der Versuche spürbare Einsparungen bei den Gesundheitskosten zu erreichen.

Der Bezug von Leistungen in grenznahen Rehabilitationskliniken darf nur unter der Voraussetzung geschehen, dass die Versicherten diese Leistungen freiwillig und in zumutbarer Distanz in Anspruch nehmen können. Von den Versicherern darf keinerlei Druck oder Zwang ausgehen, sich in einer ausländischen Klinik behandeln zu lassen. Eine Diskriminierung der PatientInnen, die sich nicht in ausländischen Kliniken behandeln lassen wollen, muss verhindert werden.

Der vpod lehnt die geplante Lockerung aus folgenden Gründen vollumfänglich ab: vpod Der Bundesrat will diese Lockerung erklärtermassen zur Stärkung der "wettbewerblichen Elemente" und nicht aus medizinischen Gründen. Für eine solche Lockerung fehlt jedoch die rechtliche Grundlage.

Der Anteil der Löhne an den Betriebskosten der stationären Gesundheitsversorgung beträgt rund 70%. Entsprechend stark fällt das Lohnniveau ins Gewicht.

Wenn nun Schweizer Spitäler, Kliniken und andere Leistungserbringer des Gesundheitswesens mit entsprechenden Institutionen im Ausland konkurrieren müssen, dann geraten entweder die Löhne auf Schweizer Seite unter Druck, oder die