Rapport sur les résultats

Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

stände zu verzichten.

6bis Non si tratta di una nuova disposizione, siccome tale principio viene ap- TI

plicato già da molto tempo dalla Commissione federale dei medicamenti.

La sua iscrizione attuale nell'Ordinanza non ha dunque alcuna ripercus-

sione concreta per quanto concerne il prezzo dei medicamenti.

4 Umschreibung «in der medizinischen Behandlung ein Fortschritt» kann CVP

sehr extensiv ausgelegt werden und müsste dahingehend präzisiert wer-

den, dass der Fortschritt einen effektiven therapeutischen Mehrnutzen

ausweisen muss und daher den WZW-Kriterien zu unterstellen ist. Die

Kosten für Forschung und Entwicklung müssen bei der Beurteilung der

Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparates angemessen berücksichtigt

werden. Der Innovationszuschlag sollte demnach bei Folgepräparaten nur

noch gestuft bzw. gar nicht mehr gewährt werden.

Pourquoi parle t’on ici de prix de fabrique et non pas de prix public? FRC 4 Fortschritt in der medizinischen Behandlung garantiert einem Produkt CSS

mehr Umsatz. Deshalb sollte nicht zusätzlich ein Innovationszuschlag

gewährt werden. Umschreibung „in der medizinischen Behandlung ein

Fortschritt“ müsste dahingehend präzisiert werden, dass der Fortschritt ein effektiver therapeutischer Mehrnutzen ausweisen muss. Die CSS wünscht

eine Präzisierung, wonach die Kosten für Forschung und Entwicklung bei

der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparates angemes-

sen berücksichtigt werden.

4 Die wirkliche Innovation eines Arzneimittels wird bereits dadurch be- Helsana

lohnt, dass ein Medikament, das einen wirklichen Fortschritt bedeutet,

ansonsten vergleichbare Medikamente automatisch aus dem Markt ver-

drängt. Der Innovationszuschlag ist abzuschaffen und Abs. 4 zu streichen.

4 Führt zu kumulierten Preiserhöhungen. Jede noch so kleine Verbesserung Santé-

eines Präparates muss mit einem Zuschlag bedacht werden. Die effektive suisse Innovation eines Arzneimittels wird bereits dadurch belohnt, dass ein Me-

dikament, welches einen wirklichen Fortschritt bedeutet, vergleichbare

Medikamente automatisch aus dem Markt verdrängt. Aus diesem Grund

ist der Innovationszuschlag abzuschaffen. Der Patentschutz und die damit

einhergehende Monopolstellung genügen vollkommen, die Forschungsanreize der Pharmafirmen zu gewährleisten.

Die Komplementärmedizin wird nicht speziell erwähnt in den neuen Ver- UNION ordnungen. Immerhin werden die Aufnahmebedingungen in Art. 65 neu

geprüft, und es wird auf die WZW Bezug genommen, die ja eben für die

Komplementärmedizin in den Kriterien geregelt wird. Die Union schlägt

vor, falls Änderungen die Komplementärmedizin betreffen, diese Anpas-

sungen des Handbuches im Ausschuss für Komplementärmedizin der

EAK besprochen werden können.

Art. 65a Überprüfung der Aufnahmebedingungen nach 24 Monaten Art. 65a Réexamen des conditions d'admission après 24 mois

Cet article prévoit un réexamen d’une préparation originale après 24 mois GE sous le seul aspect du caractère économique. Une réévaluation de

l’efficacité du médicament par rapport aux traitements de référence serait

également souhaitable, afin de garantir que le « nouveau médicament »