Rapport sur les résultats
Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages
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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
mann offensichtlich stossend sind, für 7 Jahre weitergezogen werden, ob-
wohl die Aufnahmebedingungen gemäss 65 offensichtlich nicht mehr er-
füllt sind. Da die Kostenübernahme in der jeweils neu zugelassenen Indi-
kation nicht geprüft wird (WZW), dürfte das Medikament für diese Indi-
kation gar nicht vergütet werden. Die Bestimmung ist deshalb gesetzes-
widrig. Im Übrigen ist die Begründung in den Erläuterungen unhaltbar: Es ist gerade keine Doppelüberprüfung, sondern eine neue, denn es handelt
sich um eine neue Indikation.
Es ist nicht einzusehen, weshalb die Überprüfung erst 7 Jahre nach SL- SAG Aufnahme bei Präparaten erfolgen soll, die zwischenzeitlich eine Indika-
tionserweiterung erfahren haben. Die Überprüfung soll sofort nach Erhalt
der Zulassung zur Indikationserweiterung erfolgen.
La SSPh partage l’avis de santésuisse que la protection de 7 ans non diffé- SSPh renciée peut conduire à des situations d’abus de monopole. Si une nou-
velle indication a été admise par Swissmedic et que cette indication est
prise en charge par l’AOS, il faut certes tenir compte des investissements
cliniques qui ont été nécessaires pour obtenir la preuve de l’efficacité du
médicament dans cette nouvelle indication, mais il faut également rééva-
luer le marché potentiel nouveau pour cette préparation et renégocier le
prix en fonction de ce paramètre. La Commission fédérale des médica-
ments doit traiter ces situations de cas en cas. Il devrait être également
possible de réévaluer à la hausse le prix d’un médicament dont le spectre
d’indications aurait été restreint après coup pour motifs scientifiques. Ce
serait plus fiable si Swissmedic transmettait à l’OFSP les informations
touchant à une modification du spectre d’indications plutôt que le titulaire de l’autorisation.
1 und Bei der Zulassung einer neuen Indikation müsste eine Meldung an das CSS 3 BAG erfolgen und eine Überprüfung stattfinden. Bei Indikationserweite-
rung muss ebenfalls eine Prüfung durch das BAG erfolgen.
Es sollte auch eine Preisüberprüfung durch das BAG sofort erfolgen.
1 und Überprüfungsfrist von 7 Jahre ist viel zu lang. Indikationserweiterungen Santé-3 können zu massiven Mengenausweitungen führen. Diese Medikamente suisse erhielten bei der Aufnahme gerade wegen ihrer engen Indikation hohe
Preise. Bei gewichtigen Indikationsausweitungen kann dies zu enormen
und teilweise absurden Kostensteigerungen führen. Es ist deshalb drin-
gend notwendig, insbesondere die Wirtschaftlichkeit dieser Produkte um-
gehend zu überprüfen, da die Preisberechnungen beim Aufnahmeverfah-
ren von einem tieferen Volumen ausgegangen sind. Grundsätzlich muss
eine Indikationserweiterung mit einer Preisreduktion verbunden sein. Zu-
dem führt die vorliegende Bestimmung zu einer Ungleichbehandlung der
Hersteller von limitierten und nicht limitierten Präparaten.
Swissmedic genehmigt die Indikationserweiterungen. Deshalb ist es bes-
ser, wenn Swissmedic das BAG direkt davon in Kenntnis setzt.