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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
Gesetz sind die Anforderungen an die interessierten Produzenten und ihre Organisationen im Grundsatz festgehalten.
Artikel 36b LwG regelt die Periode vom Zeitpunkt des ersten möglichen Ausstiegs an bis zum Jahr 2012. Er enthält einschränkende Bestimmungen zum Milchverkauf der Produzenten und insbesondere auch eine Vertragspflicht zwischen Produzent und Milchkäufer mit einer minimalen Vertragsdauer. Zusätzlich kann der Bundesrat den Branchenorganisationen und Produzentengemeinschaften mit diesem Artikel Hand bieten bei der Durchsetzung ihrer Sanktionen, sofern sie ein System mit Exklusivverträgen gewählt haben. Artikel 36b LwG ist erst im Zuge der parlamentarischen Beratungen in das Gesetz aufgenommen worden. Diese Bestimmungen sollen den Produzenten den Übergang erleichtern. Während die Einschränkung der Möglichkeiten beim Milchverkauf eine stärkere Bündelung des Angebots herbeiführen soll, wird die Vertragspflicht den jeweiligen Vertragspartnern zu einer gewissen Sicherheit beim Aufbau neuer unternehmerischer Beziehungen verhelfen.
Beurteilung und aktueller Stand
Mit der Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung78 vom 10. November 2004 hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum erwähnten Artikel 36a LwG erlassen. Darin sind die Organisationen definiert, die für ihre Mitglieder ein Ausstiegsgesuch einreichen können (Branchenorganisationen, Produzentenorganisationen und Produzenten-Milchverwerter-Organisationen). Weiter legen sie auch das Mengendach fest, das für die Organisation bis am 30. April 2009 verbindlich ist und dessen Einhaltung der Bund überwachen muss (Basismenge und allfällige Mehrmengen bei ausgewiesenem zusätzlichem Bedarf). Schliesslich überträgt die VAMK den Organisationen auch administrative Aufgaben für den betreffenden Zeitraum.
Der vorzeitige Ausstieg stösst in der Branche auf grosses Interesse. Einerseits können mit dem vorzeitigen Ausstieg die Produktionskosten gesenkt werden, weil die Kosten für den Kauf und die Miete von Kontingenten sinken. Ein weiterer Anreiz besteht andererseits in der Aussicht auf Mengenwachstum.
Als die Diskussionen über die Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Milchkontingentierung im Frühjahr 2004 einsetzten und sich die Interessierten darauf vorzubereiten begannen, stiegen die Preise für Milchkontingente relativ stark an. Zu einem grossen Teil wird dies darauf zurück zu führen sein, dass sich die Produzenten mit einer höheren Kontingentsmenge eine bessere Ausgangslage für die Zeit nach dem Ausstieg versprechen. Mitverantwortlich für dieses Phänomen ist bestimmt auch die nach wie vor relativ grosse Attraktivität der Milchproduktion. Diese ist unter anderem eine Folge der eher knappen Gesamtmenge, der Massnahmen für die Milchpreisstützung und der Signale einzelner Produzentenorganisationen für eine Fortführung der Verknappungsstrategie.
Mit der Verabschiedung der VAMK wurde eine wichtige Etappe auf dem Weg zum Ausstieg aus der Milchkontingentierung erreicht. Es liegt nun an den Produzenten und ihren Organisationen, die gebotenen Möglichkeiten zu nutzen und im gegebenen Fall eine für sie gute Lösung zu beschliessen. Der durch die Verordnung gegebene Rahmen ist weit gesteckt. Zweckmässig wäre, wenn die Organisationen mit