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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

einzelnen Marktsegmenten nicht auf dem Nahrungsmittelmarkt platziert werden und gelangte in den Futterkanal. Für die Verfütterung von über 100 000 Tonnen Kartoffeln wurden Bundesmittel beansprucht79.

Die inländische Produktion von marktfähigen Kartoffeln und Saatkartoffeln reichte für die Bedarfsdeckung nicht mehr aus. Um den Inlandbedarf an Kartoffeln zu decken, erhöhte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement auf Antrag des Bundesamtes und nach Anhörung der Kartoffelbranche jedes Jahr vorübergehend das Teilzollkontingent Kartoffeln. Einfuhren zum AKZA hätten die Kartoffeln für die Veredlung zu stark verteuert. So wurden über den jährlichen Mindestmarktzutritt von 18 250 Tonnen hinaus bedeutende Mengen Kartoffeln eingeführt. Im Mittel der sechs Jahre erreichte die zusätzliche Einfuhrmenge 14 500 Tonnen.

Zielfremd wäre es, wenn der inländische Handel Kartoffellager bewusst so anlegen würde, dass Erhöhungen des Zollkontingentes mit mangelnder Verfügbarkeit von bedarfsgerechter Ware begründet werden könnten. Die bestehende Importregelung ohne Abschöpfung der Importrente kann Anreize zu solchem Verhalten stiften.

Wie die Tabelle 39 zeigt, konzentrierten sich die auf Grund einer Inlandleistung zugeteilten Zollkontingentsanteile im Umfang von 18 250 Tonnen Kartoffeln auf verhältnismässig wenige Inhaber. Die Versteigerung als Zuteilungsverfahren der Einfuhrrechte für Kartoffelprodukte im Umfang von 4 000 Tonnen führte zu einer wesentlich besseren Verteilung.

Tabelle 39 Inhaber von Zollkontingentsanteilen bei Kartoffeln und Kartof-

felprodukten

Zuteilungsart Anzahl Zollkontin- Prozentanteil des Anzahl ZKAI mit zu-

Warenkategorie gentanteilsinhaber grössten ZKAI sammen mehr als 50 % (ZKAI) Zollkontingentsanteilen

2003 2004 2003 2004 20032004

Inlandleistung Saatkartoffeln 6 6 36,8 40,9 22

Speisekartoffeln 30 29 34,9 35,3 22

Veredlungskartoffeln 7 7 46,1 41,5 22

Versteigerung Halbfabrikate 15 11 48,9 33,3 22

Fertigprodukte 28 25 42,8 28,7 23

Quelle: Berichte des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen

Die Einfuhrrechte für Saatkartoffeln werden den Vermehrungsorganisationen zugeteilt. Diese Organisationen der Produzenten betreiben das Einfuhrgeschäft jedoch nicht selber, sondern beauftragen spezialisierte Handelsfirmen mit der Einfuhr. Dieselben Firmen gewährleisten auch die Verteilung der inländischen Saatkartoffeln.

Die Versteigerung der Einfuhrrechte für Halbfabrikate (v.a. Kartoffelmehl und -flocken) und Fertigprodukte (v.a. Pommes frites) im Umfang von 4 000 Tonnen Kartoffeläquivalenten ergab für die Kontingentsperiode 2004 einen Erlös von 1,2 Millionen Franken zu Gunsten der Bundeskasse.

79 BLW (2004): Agrarbericht 2004, Kapitel 2.1.4 Pflanzenbau